Erstellt am 06.12.2011 um 19:42 Uhr von Kölner
@Minna
Um das beurteilen zu können (also ob der BR hier ein Anhörungsrecht besitzt oder nicht) wäre zunächst mal zu hinterfragen, wie lange der AN bisher an einem anderen Ort gearbeitet hat.
Erstellt am 06.12.2011 um 22:43 Uhr von Minna
Die Kollegin arbeite fast 10jahre
In der Moccabar.
Erstellt am 07.12.2011 um 08:41 Uhr von Ulrik
Hi,
prüft einfach anhand des § 95 (3) BetrVG, ob es sich um eine Versetzung handelt.
Sprich, wird ein anderer Arbetisbereich zugewisen, ändern sich die regelmässigen Arbeitszeiten, sind andere Fachkenntnisse erfoderlich, etc.
Die Inhalte des Arbetisvertrages sagen ja "nur", ob der AG überhaupt das Recht hat, dem AN diesen anderen Arbeitsbereich zuzuweisen.
Wenn nicht, bräuchte es eine Änderungskündigung.