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Versetzung

M
Minna
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben bei uns im Betrieb fast alle Mitarbeiterverträge also ohne klare Stellenbeschreibung, wie sieht es da mit Versetzungen aus.Also zB von einer Thekenkraft in der Moccabar an die Kasse im Restaurant? Ist das Mitbestimmungspflichtig. Betriebsgröße: ca. 70 MA

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

06.12.2011 um 20:42 Uhr

@Minna Um das beurteilen zu können (also ob der BR hier ein Anhörungsrecht besitzt oder nicht) wäre zunächst mal zu hinterfragen, wie lange der AN bisher an einem anderen Ort gearbeitet hat.

M
Minna

06.12.2011 um 23:43 Uhr

Die Kollegin arbeite fast 10jahre In der Moccabar.

U
Ulrik

07.12.2011 um 09:41 Uhr

Hi,

prüft einfach anhand des § 95 (3) BetrVG, ob es sich um eine Versetzung handelt. Sprich, wird ein anderer Arbetisbereich zugewisen, ändern sich die regelmässigen Arbeitszeiten, sind andere Fachkenntnisse erfoderlich, etc.

Die Inhalte des Arbetisvertrages sagen ja "nur", ob der AG überhaupt das Recht hat, dem AN diesen anderen Arbeitsbereich zuzuweisen. Wenn nicht, bräuchte es eine Änderungskündigung.

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