Guten Morgen zusammen,

Fall:
BR/GBR Kollegin ist eine 400€ Kraft. Sie kommt normalerweise einmal die Woche. Nun fand eine GBR Sitzung an zwei Tagen (an ihrem Standort) statt. Sie klärte auch mit der Personalabteilung ab, dass sie trotz dieser zwei Tage ihren regulären Dienst antritt.

Frage:
Sie hat nun eine Reisekostenabrechnung für die zwei Tage GBR Sitzung abgegeben, da sie hier ja extra für das Ehrenamt GBR zusätzlich zur Arbeit gefahren ist. Der AG argumentiert aber nun, da es am eigenen Standort war, kann sie keine Reisekostenabrechnung abgeben, da sie dies ja auch nicht für ihren normalen Dienst abgibt. Auch dann nicht, wenn sie z.B. für ihre eigentliche Tätigkeit lt. Arbeitsvertrag zusätzlich kommt.

Wir sehen das aber anders, da sie hier nicht für die eigentliche Tätigkeit erschienen ist, sondern zur GBR Sitzung zusätzlich rein gekommen ist.

Was stimmt nun davon? Kann der Arbeitgeber verweigern die Reisekostenabrechnung so anzunehmen oder hat sie Anspruch auf die extra gefahrenen Kilometer und Arbeitszeit, da das GBR (BR) Amt ja ein Ehrenamt ist und sie weder einen Vor- noch einen Nachteil haben darf, oder?

Herzlichen Dank im Voraus!

Grüße, bollmann