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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Entsendung in den GBR

H
Handballfreund
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen, ich habe eine Frage zur Entsendung in den GBR. Da wir ein 9´er BR sind konnten wir ja 2 Mitglieder in den GBR entsenden. Wir haben auch für jedes Mitglied ein Ersatzmitglied bestimmt, d.h. für a) soll x) nachrücken und für b) soll y) nachrücken. Jetzt möchte b) aus dem GBR zurücktreten und beide Ersatzmitglieder möchten nachrücken. Ist jetzt automatisch y) der Nachrücker oder müssen wir zwischen x) und y) abstimmen lassen? 5 unserer BR-Mitglieder sind der Meinung y) müsste nachrücken und 4 Mitglieder sagen, das nachrücken würde nur bei Krankheit oder Urlaub erfolgen, bei Rücktritt müsste neu gewählt werden.

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Community-Antworten (1)

E
eynuk

18.05.2015 um 14:32 Uhr

Ich lese den §47 BetrVg so, das für das Nachrücken eine Reihenfolge fest gelegt werden muss. Also nicht x) rückt für a) nach und y) für b), sondern Einer(x oder y) rückt zuerst nach und bei Bedarf (z.B. beide GBR-Mitglieder Urlaub) der zweite Nachrücker. Anders als bei den Nachrückern für den BR, wo es nach den Stimmen geht, bestimmt hier der entsendende BR die Reihenfolge des Nachrückens. Im Endeffekt müsst Ihr euch(im BR) einigen, wer den Posten übernehmen soll.

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