Erstellt am 10.06.2010 um 08:42 Uhr von Tanzbär
Sonstiges: Da kannst du wirklich keinen Beschluss fassen.
Auch sollten in der Tagesordnung bereits angegeben werden, wozu ein Beschluss gefasst werden soll.
Sonstiges ist ein "Quasselpunkt", auf unsere Tagesordnung ist er seit ein paar Jahren verschwunden.
Dafür haben wir "allgemeine Informationen". Da werden wirklich nur Informationen ausgetauscht, die wichtig werden könnten, aber nicht diskutiert und auch keine Beschlüsse gefasst.
Das, was nachträglich in eine TO aufgenommen wird, ist auch beschlussfähig, wenn ein Beschluss auf Grund der Kürze der Zeit möglich ist. Das ist also von Fall zu Fall verschieden.
Erstellt am 10.06.2010 um 08:43 Uhr von Forentroll
Wenn die Tagesordnung genauso aussah, sind einige Fehler gemacht worden. Die Punkte müssen genau ausgeschrieben sein. Personelles/Anhörungen ist z. B. nicht korrekt.
So Könnte (müsste) Punkt 4 aussehen:
4. Schulungen / Seminare
4.1 BRM A stellt den Antrag, dass er das Seminar ... von ... bis ... in ... Besuchen darf.
...
So könnte (müsste) Punkt 5 aussehen:
5. Personelle Angelegenheiten
5.1. Anhörung zu Kündigungen
5.1.1. Name + Fallschilderung usw.
...
5.2. Anhörung zu geplanten Einstellungen
5.2.1. Name + Stellung usw. (oder siehe Anlage 5.2.1.)
Das unter Verschiedenes der Wirtschaftsausschuss gewählt werden soll ist zwar ein wenig unglücklich, aber wenn die Einladung mit Tagesordnung korrekt geschrieben wurde ist das kein Problem. Wenn der Kollege das behauptet sollte er mal beweisen, dass das nicht möglich ist. Ich konnte nichts entsprechendes finden, wo was stehen soll. Nur das jeder Antrag oder Wahl usw. in der Einladung stehen muss.
Zur zweiten Sache: http://www.betriebsrat.com/index.php?Site=Neu%20im%20Betriebsrat&Menue=Die%20Betriebsratssitzung
Erstellt am 10.06.2010 um 08:46 Uhr von Forentroll
@ Tanzbär
nicht ganz so. Es ist zwar ein Quasselpunkt jedoch - wenn er auf der TO ist - möglich etwas zo machen. Aber sehr sehr unglücklich.
Außerdem verweise ich dir zu den Beschluss auf den Link in meinen vorherigen Post.
Erstellt am 10.06.2010 um 08:51 Uhr von Tanzbär
Ja, hab ich gelesen, allerdings halte ich mich an einen Rat auf einem Seminar, wo der Punkt SONSTIGES sehr unglücklich gewählt ist und eigentlich nur dafür Sorge trägt, dass alle Termine in den Wind geschossen werden, denn da kann man quatschen ohne Ende.
Deshalb mein Rat, auf sowas zu verzichten und Beschlussthemen einen ordentlichen Tagesordnungspunkt mit Angabe des Beschlussvorhabens zu geben.
Erstellt am 10.06.2010 um 09:01 Uhr von Frise
http://lexetius.com/2006,2299
http://www.betriebsratssitzung.de
Unter dem Punkt Sonstiges kann es keine gültigen Beschlüsse geben.
Die Tagesordnung kann nicht von dir allein nachträglich geändert werden.
Erstellt am 10.06.2010 um 09:44 Uhr von Forentroll
Vielen Dank für die erschlagenden zwei Links. Jedoch stehe ich auf dem Schlauch, weil auf der Seite Betriebsratssitzung folgendes steht:
... Hiernach ist eine Heilung nur möglich, wenn der vollzählig versammelte Betriebsrat einstimmig sein Einverständnis erklärt, den auf der Tagesordnung fehlenden Beratungspunkt nachträglich aufzunehmen und darüber zu beschließen.
Drückt mir das auf mein Trollgehirn oder passt das genau auf die Situation oben???
Das war in Punkt vier.
Zitat von markusbo:
... Diese wollte ich auf die Tagesordnung nehmen. Alle Mitglieder haben sich dafür entschieden dies mit auf die Tagesordnung zu nehmen.
War das nicht einstimmig?
Erstellt am 10.06.2010 um 09:55 Uhr von rkoch
@Forentroll
Hat marcusbo seinen Beitrag editiert? Ich finde Dein Zitat nicht (dafür unter 4. eine große Lücke).
Aber WENN der BR vollzählig ist und sich alle Mitglieder in der laufenden Sitzung dafür entscheiden den TOP aufzunehmen dann geht das (vorbehaltlich der aktuellen Mammutdiskussion "Neuer Tagesordnungspunkt BR Sitzung" bzgl. der Frage ob ein Ersatzmitglied in diesem Sinne als Vollmitglied gilt).