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GBR Sitzung oder BR-Arbeit

T
tischlein
Jan 2018 bearbeitet

Ein GBR Mitglied will statt zur GBR-Sitzung seiner BR-Tätigkeit nachgehen. Ist das ein wirklicher Verhinderungsgrund um ein Ersatzmitglied zu laden ?

Vielen dank für die Antworten

3.473011

Community-Antworten (11)

K
Kölner

16.11.2011 um 20:11 Uhr

@tischlein Wer lädt denn wohin?

T
tischlein

16.11.2011 um 21:02 Uhr

Es findet eine GBR Sitzung statt. Ein geladenes GBR-Mitglied zur GBR Sitzung will statt dessen seiner BR Tätigkeit nach gehen. Jetzt steht der GBR Vorsitzende vor dem Problem, ob das ein wirklicher Verhinderungsgrund ist (z.B. rechtliche Gründe ), wegen der Ladung des Ersatzmitgliedes. Was geht vor, BR-Tätigkeit oder GBR-Sitzung.

F
Fliegenlarve

16.11.2011 um 21:15 Uhr

Hallo Tischlein, eigentlich hat die Teilnahme an den BR Sitzungen bei kollidierenden Betriebsratsaufgaben immer Vorrang. Die Teilnahme an einer GBR Sitzung hat keinen rechtlichen Vorrang vor der Betriebsratssitzung. Das Betriebsratsmitglied ist frei in seiner Entscheidung, ob es an der BR Sitzung oder GBR Sitzung teilnimmt. Ich würde die Teilnahme an der BR Sitzung für einen Verhinderungsgrund halten, sofern mit Betriebsratstätigkeit die BR Sitzung gemeint ist.

T
tischlein

16.11.2011 um 21:26 Uhr

Hallo Fliegenlarve,

vielen Dank für Antwort. Es geht in diesem Fall nicht um eine BR-Sitzung. Sondern der GBR-Abgesandte möchte seiner normalen BR-Tätigkeit nachgehen. Die Streitfrage im GBR ist nun, muss in diesem Fall ein Ersatzmitglied geladen werden ? Die einen sagen ja, weil rechtlicher Grund, die anderen sagen, nein...

F
Fliegenlarve

16.11.2011 um 21:32 Uhr

Hallo tischlein, was ist denn in diesem Fall die "normale Betriebsratstätigkeit"?

T
tischlein

16.11.2011 um 21:39 Uhr

Hallo Fliegelarve,

ja halt alles andere außer einer BR-Sitzung. Telefonieren, Gespäche mit Mitarbeitern, Schreibkram, usw.

F
Fliegenlarve

16.11.2011 um 21:52 Uhr

Hallo tischlein, nun, das BRM ist ja in den GBR entsandt um an den Sitzungen teilzunehmen und da ist es so, das GBR Sitzungen Vorrang haben vor anderer Betriebsratstätigkeit, aus meiner Sicht also kein Verhinderungsgrund und keine Nachladung. Wenn Du weiter diskutieren möchtest mußt Du auf Beitrag bearbeiten klicken und das Häkchen bei "max. 7 Antworten zulassen" entfernen.

T
tischlein

16.11.2011 um 22:05 Uhr

Hallo Fliegenlarve,

super, vielen Dank

R
rainerw

16.11.2011 um 22:55 Uhr

GBR Mitglieder werden immer noch vom BR entsandt. Also einfach ein anders Mitglied entsenden und gut iss.

H
hilfsheriff

17.11.2011 um 11:05 Uhr

hallo, hatten das gleiche problem wie du und kamen nicht weiter, haben deshalb rechtsanwalt (kostenlos da bekannter) für arbeitsrecht gefragt. Dessen Aussage: Ersatzmitglieder dürfen nur geladen werden wenn BR-Mitglied nicht im Dienst ( krankheit , Urlaub ect. ) ist. Also: BR- Mitglied muß an der Sitzung teilnehmen gruß hilfsheriff

K
Kölner

17.11.2011 um 12:25 Uhr

@hilfsheriff Es geht um die Teilnahme an der GBR-Sitzung!

Ich würde dem örtlichen BR empfehlen, per Beschluss einfach ein anderes GBRM zu entsenden. Fertig!

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