Erstellt am 16.11.2011 um 19:11 Uhr von Kölner
@tischlein
Wer lädt denn wohin?
Erstellt am 16.11.2011 um 20:02 Uhr von tischlein
Es findet eine GBR Sitzung statt. Ein geladenes GBR-Mitglied zur GBR Sitzung will statt dessen seiner BR Tätigkeit nach gehen. Jetzt steht der GBR Vorsitzende vor dem Problem, ob das ein wirklicher Verhinderungsgrund ist (z.B. rechtliche Gründe ), wegen der Ladung des Ersatzmitgliedes.
Was geht vor, BR-Tätigkeit oder GBR-Sitzung.
Erstellt am 16.11.2011 um 20:15 Uhr von Fliegenlarve
Hallo Tischlein,
eigentlich hat die Teilnahme an den BR Sitzungen bei kollidierenden Betriebsratsaufgaben immer Vorrang. Die Teilnahme an einer GBR Sitzung hat keinen rechtlichen Vorrang vor der Betriebsratssitzung. Das Betriebsratsmitglied ist frei in seiner Entscheidung, ob es an der BR Sitzung oder GBR Sitzung teilnimmt. Ich würde die Teilnahme an der BR Sitzung für einen Verhinderungsgrund halten, sofern mit Betriebsratstätigkeit die BR Sitzung gemeint ist.
Erstellt am 16.11.2011 um 20:26 Uhr von tischlein
Hallo Fliegenlarve,
vielen Dank für Antwort.
Es geht in diesem Fall nicht um eine BR-Sitzung. Sondern der GBR-Abgesandte möchte seiner normalen BR-Tätigkeit nachgehen.
Die Streitfrage im GBR ist nun, muss in diesem Fall ein Ersatzmitglied geladen werden ?
Die einen sagen ja, weil rechtlicher Grund, die anderen sagen, nein...
Erstellt am 16.11.2011 um 20:32 Uhr von Fliegenlarve
Hallo tischlein,
was ist denn in diesem Fall die "normale Betriebsratstätigkeit"?
Erstellt am 16.11.2011 um 20:39 Uhr von tischlein
Hallo Fliegelarve,
ja halt alles andere außer einer BR-Sitzung. Telefonieren, Gespäche mit Mitarbeitern, Schreibkram, usw.
Erstellt am 16.11.2011 um 20:52 Uhr von Fliegenlarve
Hallo tischlein,
nun, das BRM ist ja in den GBR entsandt um an den Sitzungen teilzunehmen und da ist es so, das GBR Sitzungen Vorrang haben vor anderer Betriebsratstätigkeit, aus meiner Sicht also kein Verhinderungsgrund und keine Nachladung.
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Erstellt am 16.11.2011 um 21:05 Uhr von tischlein
Hallo Fliegenlarve,
super, vielen Dank
Erstellt am 16.11.2011 um 21:55 Uhr von rainerw
GBR Mitglieder werden immer noch vom BR entsandt. Also einfach ein anders Mitglied entsenden und gut iss.
Erstellt am 17.11.2011 um 10:05 Uhr von hilfsheriff
hallo,
hatten das gleiche problem wie du und kamen nicht weiter, haben deshalb rechtsanwalt (kostenlos da bekannter) für arbeitsrecht gefragt.
Dessen Aussage: Ersatzmitglieder dürfen nur geladen werden wenn BR-Mitglied nicht im Dienst ( krankheit , Urlaub ect. ) ist.
Also: BR- Mitglied muß an der Sitzung teilnehmen
gruß hilfsheriff
Erstellt am 17.11.2011 um 11:25 Uhr von Kölner
@hilfsheriff
Es geht um die Teilnahme an der GBR-Sitzung!
Ich würde dem örtlichen BR empfehlen, per Beschluss einfach ein anderes GBRM zu entsenden. Fertig!