Hallo Zusammen, unser Gremium bildet mit einem Gremium eines anderen Standorts einen GBR. Die Konstituierende Sitzung ist erfolgt und es wurden auch ein Vorsitzender sowie ein Stellv. gewählt. Soweit so gut. Nun gefiel diese Wahl dem anderen Gremium nicht, worauf hin sie ihre zwei Mitglieder zurückgezogen haben und per Beschluss dann die beiden Gleichen wieder entsandt haben. Somit wollen sie eine Neuwahl des Vorsitzenden erzwingen. Nun meine Frage. Muss der Vorsitzenden und seine Stellvertretung neu gewählt werden auch wenn sich die Konstellation im GBR eigentlich nicht geändert hat. Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage/Kommentar? Wenn ja wo? Weil wenn das rechtens wäre dann könnte man theoretisch alle zwei Woche seine Mitglieder abberufen und die exakt gleichen wieder entstanden. Besten Dank und beste Grüße