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Sind zeitlich ausufernde BR Sitzungen/Freistellungen rechtens?

P
paulsauer
Jan 2018 bearbeitet

Eins vorweg: BRäte sind wichtig, da sie sich mit Rat+Tat für die Belange der AN eintreten! Nur habe ich ein Problem damit wenn sich unser BR über Jahre hinweg 1x in der Woche für einen kompletten Arbeitstag (8 Std!!!) versammelt+ tagt. Dazu kommen in unregelmäßigen Abständen außerordentliche Sitzungen, sowie BR- Versammlungs vor- und Nachbereitungstreffen. Das sind 32(!!!) Std im Monat plus x Std für og. Treffen. Unsere Personalanzahl liegt bei 120 Kollegen. 6-8 Kollegen sind jeden Dienstag freigestellt+ quatschen sich tot, während wir ihre Arbeit mitmachen müssen. Bei allem Respekt aber das halte ich (+viele meiner Kollegen) für schlicht weg unverschämt+ erweckt mehr den Eindruck von Faulheit, Selbstherrlichkeit+ Geltungsdrang als von kollegialer Solidarität+ sozialer Verantwortung. Was denkt ihr? lg paul

2.83507

Community-Antworten (7)

E
Erdenbürger

16.11.2011 um 21:22 Uhr

Ich denke dieses Forum sollte BR helfen und Du solltest Dir vielleicht ein anderes Forum suchen!

F
Fliegenlarve

16.11.2011 um 21:29 Uhr

Ich denke, Du solltest Dich nächstes Mal zur Wahl aufstellen lassen. Dann machst Du bestimmt alles besser. Bis dahin hast Du Gelegenheit auf der Betriebsversammlung den Tätigkeitsbericht des BR anzuhören und Fragen dazu zu stellen. Und, Du solltest davon Abstand nehmen, einen bestimmten Eindruck zu haben, wo Du nichts, aber auch gar nichts über die Arbeit eines Betriebsrates zu wissen scheinst.

D
DonJohnson

16.11.2011 um 21:33 Uhr

Erdenbürger na, wer wird denn gleich so "giftig" werden...

@paulsauer wie du weißt, haben Betriebsräte diverse Pflichten. Dazu gehören nciht nur Sitzungen zu halten, oder Monatsgespräche mit dem AG zu führen - grundsätzlich haben Betriebsräte die Pflicht auf die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen zu achten. Und mal ganz ehrlich, das alleine schafft eine Vielzahl von "Baustellen" gerade weil sich sowohl Gesetze als auch Verordnungen durchaus ändern... Was die Arbeitsbefreiung an geht, möchte ich dir mal folgendes zu lesen geben - copyright bei WAF:

*Informationsblatt für Vorgesetzte von Betriebsratsmitgliedern

Sie haben in Ihrer Gruppe, Abteilung, Schicht usw. ein Mitglied des Betriebsrats. Herzlichen Glückwunsch, dass Sie Mitarbeiter/innen haben, die so viel Vertrauen in der Belegschaft Ihres Betriebs genießen, dass sie in den Betriebsrat gewählt wurden. Mit diesem Informationsblatt wollen wir für Sie zu einer möglichst reibungslosen Zusammenarbeit zwischen Ihnen und „Ihrem“ Betriebsrat beitragen.

Der Auftrag des Betriebsverfassungsgesetzes lautet: Arbeitgeber (und Sie als Erfüllungsgehilfe des Arbeitgebers somit auch) und Betriebsrat arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen für das Wohl der Arbeitnehmer/innen und des Betriebs.

Um eventuell bestehende Missverständnisse über die Position des Betriebsrates von vorneherein auszuschließen hat das Bundesarbeitsgericht hierzu ein Urteil gefällt, in welchem es um die grundsätzlich unterschiedlichen Interessen (Interessengegensatz) von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite geht. Hier ein paar Auszüge aus diesem Urteil: „...Ohne diesen Interessengegensatz wären gesetzliche Regelungen über die Mitwirkung von Arbeitnehmerseite an Entscheidungen des Arbeitgebers gegenstandslos. Auch das Betriebsverfassungsgesetz setzt diesen Interessengegensatz voraus...Im Betrieb hat der Betriebsrat die Interessen der von ihm repräsentierten Belegschaft wahrzunehmen...Anstelle möglicher Konfrontation tritt zwar die Pflicht zur beiderseitigen Kooperation, dennoch bleibt der Betriebsrat Vertreter der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber. Er ist zu vertrauensvoller Zusammenarbeit, nicht aber dazu verpflichtet, die Interessen der Belegschaft zurückzustellen. Damit obliegt dem Betriebsrat eine „arbeitnehmerorientierte Tendenz“ der Interessenvertretung...“

Sie als Vorgesetzte/r eines BR-Mitglieds sind verpflichtet, „Ihrem“ Betriebsratsmitglied die ungestörte Ausübung seines Betriebsratsamtes zu ermöglichen. Wir haben deshalb im folgenden für Sie die Rechte und Pflichten zusammengestellt, die ein BR-Mitglied gegenüber dem Arbeitgeber und Ihnen als persönlichem Vorgesetzten hat.

1.) Was geht vor: Betriebsratsarbeit oder berufliche Tätigkeit? Das Bundesarbeitsgericht regelt diese Frage ganz klar: Erst kommt die Arbeit für und im Betriebsrat und anschließend der Job. Jeder Betriebsrat hat deshalb einen Anspruch, von seinen beruflichen Verpflichtungen so entlastet/freigestellt zu werden, dass er/sie die Betriebsratsarbeit ordnungsgemäß erledigen kann. Für diese Entlastung müssen Sie sorgen!

2.) Wer entscheidet über den Umfang der Arbeit für den Betriebsrat? Eindeutige gesetzliche Regelung: Nur das einzelne Betriebsratsmitglied selbst! Eine „Genehmigung“ der Betriebsratsarbeit durch den Vorgesetzten, aber auch durch den Betriebsratsvorsitzenden, ist nicht vorgesehen. Würden Sie ein Betriebsratsmitglied (aber auch Jugend- und Auszubildendenvertreter oder Wahlvorstandsmitglied) an der Erfüllung seiner Aufgaben hindern, wäre dies sogar strafbar (Behinderung der betriebsverfassungsrechtlichen Organe wird im Höchstfalle mit Gefängnis bestraft).

3.) Wer entscheidet, wann ein Betriebsratsmitglied seine Aufgaben erledigt? Auch hier die eindeutige Antwort: Nur das einzelne Betriebsratsmitglied selbst! Allerdings: Das Betriebsratsmitglied ist angehalten, auf betriebliche Termine Rücksicht zu nehmen. Im Einzelfall ist die Dringlichkeit der Betriebsratsarbeit entscheidend.

4.) Kann das Betriebsratsmitglied den Arbeitsplatz ohne weiteres verlassen? Im Prinzip ja. Es muss sich allerdings so ab- und wieder zurückmelden, wie man das in Ihrem Betrieb allgemein tut, wenn ein Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz verlässt. Wenn es Schwierigkeiten gibt, vereinbaren Sie mit dem Betriebsratsmitglied, wie Ab- und Rückmeldung stattfinden sollen.

5.) Was gehört alles zur Betriebsratsarbeit? Der häufigste Irrtum ist, dass Betriebsratsarbeit nur die Teilnahme an den Betriebsratssitzungen bedeutet. Zur Betriebsratsarbeit gehören aber z.B. auch Teilnahme an Gesprächen mit dem Arbeitgeber, Teilnahme an Betriebsbesichtigungen, Aufsuchen von Arbeitnehmern an ihrem Arbeitsplatz, Teilnahme an Gesprächen mit Gewerbeaufsichtsamt, Berufsgenossenschaften, Gewerkschaften, Betriebsärzten oder sonstigen Institutionen, Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen des Betriebs, Teilnahme an Sitzungen von Arbeitsgruppen und Ausschüssen des Betriebsrats, Sprechstunden, Personalgespräche, Vorbereitung von Betriebsratssitzungen, Arbeit im Betriebsratsbüro, Lektüre von Gesetzen, Verordnungen und Fachzeitschriften, Beschaffung von Informationen für die Betriebsratsarbeit, z.B. im Internet, Besuch von Betriebsratsfortbildungen und Seminaren usw.

Sie sehen: Die rechtlichen Vorgaben sind eindeutig. Wir empfehlen Ihnen: Sehen Sie in „Ihrem Betriebsratsmitglied“ Ihren Partner, der wie Sie größtes Interesse am Wohl der Arbeitnehmer und Ihres - gemeinsamen - Betriebs hat.*

Wenn du weitere Fragen bezüglich Notwendigkeit oder Zeitumfang der Arbeit eures Gremiums hast, spreche sie doch direkt mal in den Sprechstunden des Gremiums direkt an - sie werden dir sicherlich gerne Auskunft geben :-D

K
Kölner

16.11.2011 um 21:44 Uhr

@paulsauer Berechtigte Fragen, die Du da stellst.

Dein Ansprechpartner Deiner Wehklage ist aber völlig falsch gewählt: Der Adressat ist stets der Arbeitgeber. Dieser sollte darauf antworten können, warum er die betriebsverfassungsrechtlichen Gebote der Interessenvertreter eben nicht einschränkt (wenn sie falsch sein sollten), sondern sie lieber duldet oder gewährt. Demnach geht Deine Argumentation zum Quatschen der BRMs, aus meiner Sicht ebenso in die falsche Richtung. Dein Adressat MUSS der AG sein: Er kann und sollte agieren, wenn hier objektiv etwas schief läuft in dem (aus Deiner Sicht) zeitlich ausufernden Gebahren Eures BR.

Dein geeignetes Instrument vis-a-vis wäre: Den Rechenschaft des BR in den Betriebsversammlungen zu hinterfragen.

Und übrigens: Wenn andere AN die Arbeit des BR mitmachen müssen ist auch wieder der AG in der Pflicht und Dein Adressat und Ansprechpartner.

D
DonJohnson

16.11.2011 um 21:51 Uhr

Noch mal ganz kurz, als Zusammenfassung:

  • 4 Tage im Monat Sitzung
  • 1 Tag im Monat Monatsgespräch mit dem AG
  • an 4 Tagen im Monat Sprechstunden
  • 4 mal im Jahr Betriebsversammlung
  • diverse außerordentliche Sitzungen im Monat (je nach Aufgabe vom AG)
  • je BRM etwa 15 Tage BR Schulung im Jahr
  • je 1 Sitzung im Monat mit diversen Ausschüssen (u.a. WA)

was ist, wenn der BR das nciht machen würde...

Vermutungsmodus ein:

  • durchschnittlich pro AN 2 Tag im Jahr AU wegen Arbeitsunfall = 240 Tage
  • 3 Kollen bekommen keinen weiteren Vertrag im Jahr und werden durch LeihAN ersetzt
  • 20 Kollegen können ihren Urlaub nicht so nehmen wie sie wollen im Jahr
  • der AG verstößt ständig gegen das ArbZG und ihr könnt nur theoretisch was dagegen machen
  • der AG führt Verhalten und Leistungskontrollen ein und kürzt aufgrund dessen euren Lohn und entläßt zusätzlich 2 Kollegen im Jahr

hmmm, ich könnte noch endlos so weiter fortfahren, aber wenn ich mir das so mal gegenüberstelle muß ich sagen: Du hast Recht - Betriebsräte sind arbeitsfaule säcke die nur Kaffe trinken, auf ihr eigenes Wohl pochen und nur an sich denken - darum sind wir auch nach unserer Arbeitszeit hier, um anderen Kaffeejunkies zu helfen zu werden wie wir - nciht wegen den Leuten in deren Betrieben - hier werden Rezepte ausgetauscht...

L
Laffo

16.11.2011 um 21:59 Uhr

@paulsauer

kann dich vollends verstehen! Sitzen sich die Ä..che breit, saufen Kaffee & fressen maßlos Kekse...& watt kommt dabei raus->nüscht!

Einen Vorschlag für dich: Lege eine Beschwerde einerseits nach § 84 BetrVG bei der zuständigen Beschwerdestelle deines AG ein & gleichzeitig eine Beschwerde nach § 85 BetrVG beim BR, zu deinen obig angeführten Vorwürfen! In deinen Beschwerden solltest du die Mehrbelastung der "übrigen" Kollegen anprangern & gleichzeitig um Abhilfe ersuchen! Den BR würde ich auffordern eine Arbeitsstudie (REFA) für die zum Zeitpunkt der Freistellung der BRM überlasteten Kollegen anzufordern! Den AG solltest du bitten, die Produktion zu drosseln, da die Kollegen sonst umfallen wie die Fliegen.Oder der AG stellt mehr Personal ein? Oder der AG passt seine Aufträge jeweils dem Personalbestand an...

R
rainerw

16.11.2011 um 22:18 Uhr

@paulsauer Was macht die Feuerwehr nach einem Großbrand.......einpacken und weggehen? Nein, die Gefahr von Schwellbränden wäre zu groß. Was macht ein Vater mit seinem Baby........ den A....trocken legen und drei mal am Tag füttern. Nein er umsorgt es auch die restl. Zeit. BR arbeit ist nicht nur eine Momentaufnahme. Klicke Dich nur mal hier durch die tausenden von Fragen und Antworten in diesem Forum. Du wirst erkennen wie viel Interpretertionsspielraum eine bestimmte Angelegenheit haben kann. Eine Frage kann mehrere verschiedene Gesetze berühren und es ist oftmals gar nicht so leicht alles zu durchblicken. Versuche Verständis für das Ganze zu bekommen und nicht nur die Momentaufnahme zu haben. Ein AG weiß das er einen BR hat dessen Mitglieder für die Arbeiten, per Gesetz, für die Interesssen der MA während der Arbeitszeit freizustellen sind. Warum also stellt er keine neuem MA ein um diese Zeiten der Ausfälle zu kompensieren. Tut der AG das nicht muß auch diese Angelegenheit wieder vom BR angegangen werden um den Mißstand aus zu merzen. Du siehst, macht der AG was, löst es irgendwas aus. Macht der AG nichts, löst es genau so irgendwas aus.

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