Erstellt am 08.02.2019 um 07:46 Uhr von Final just
Ja!
Auch Betriebsräte müssen sich an das Arbeitszeitgesetz halten.
Erstellt am 08.02.2019 um 07:55 Uhr von Krambambuli
Ja - aber sie haben Anspruch auf Ruhezeit in Anlehnung an das ArbZG. BR- Arbeit ist ja ein Ehrenamt - daher findet das ArbZG nicht unmittelbar Anwendung.
Erstellt am 08.02.2019 um 09:17 Uhr von Final just
Bundesarbeitsgericht (18.01.2017)
Aktenzeichen 7 AZR 224/15
Erstellt am 08.02.2019 um 12:52 Uhr von Schwarzwälder
Er muss nicht früher gehen. Wenn er es für erforderlich hält muss er aber freigestellt werden.