Hallo Ihr Wissende,

vor ein paar Monaten hatte ein Kollege beim Arbeitsgericht ein Vergleich abgeschlossen. Unteranderen war ein großer Betrag als Abfindung zum 31.01.2012 vereinbart. So schicksalhaft auch ist, ist der Kollege am Wochenende verstorben. Haben die Familienangehörigen Anspruch auf die Vergleichsumme die beim Arbeitsgericht getroffen wurde. Ich bitte um Antworten.