Anspruch aus Stellenbeschreibung ???
Hallo liebes Forum, welche Ansprüche ergeben sich aus klar formulierten Stellenbeschreibungen, für den davon betroffenen Personenkreis. Um meine Frage zu verdeutlichen: Ein Arbeitgeber hat in seiner Stellenausschreibung folgendes formuliert: "Der Arbeitnehmer ist für die Datenpflege und die korrekte Funktion des Systems XYZ verantwortlich". Die Stelle wird von insgesamt 5 Kollegen, alle mit gleicher Ausbildung und Qualifikation, besetzt. Der Vorgesetzte gewährt aber nur zwei von den fünf Mitarbeitern einen entsprechenden Zugang um die im System hinterlegten Daten zu pflegen. Die übrigen 3 Mitarbeiter, die auf Grund Ihrer Ausbildung ebenfalls die Datenpflege betreiben könnten, fühlen sich in Ihren Kompetenzen und Befugnissen nun beschnitten. Der von mir angeführte Punkt ist nur einer von vielen in der Stellenbeschreibung und bedeutet nicht das Kerngeschäft der eigentlichen Beschäftigung. Haben die übrigen drei Mitarbeiter den rechtlichen Anspruch ebenfalls Datenpflege betreiben zu dürfen? Haben Mitarbeiter, welche die selbe Stelle bekleiden, eine rechtlichen Anspruch auf die gleichen Befugnisse und Pflichten, die sich aus der Stellenbeschreibung ergeben? Und wenn ja, wie kann man dies mit Hilfe des BR durchsetzen? Vielen Dank für Eure Antworten. Gruß, Tom
Community-Antworten (4)
09.04.2018 um 06:21 Uhr
Inhalt der Stellenausschreibung benennt u.a. jeweiligen Anforderungen und benötigte Qualifikation. Durch das Direktionsrecht des ArbG wird festgelegt welche Tätigkeiten vom einzelnen ArbN erfüllt werden müssen.
09.04.2018 um 09:49 Uhr
Vom Grundsatz her sind Stellenbeschreibungen Konkretisierungen des Arbeitsvertrages. Da kommt es also auf das "Gesamtwerk" an. Ich würde hier mal einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einen Blick drauf werfen lassen.
09.04.2018 um 10:12 Uhr
Ich würde hier keine Beschneidung von Kompetenzen sehen sondern nur eine gute Arbeitsorganisation. 2 Kollegen die sich die Datenpflege teilen, können sich untereinander besser und schneller abstimmen als 5 Kollegen. Das würde mehr Zeit kosten, welche dann für die spezielle Arbeit Datenpflege fehlt.
Die umfängliche Stellenbeschreibung dient dem AG dazu viele gleich gut qualifizierte MA zu haben die sich ersetzen könnten,d.h. sie müssen aber nicht alle die gleiche Arbeit machen. Vielleicht können sich die anderen Kollegen anderweitig qualifizieren/ spezialisieren.
09.04.2018 um 11:59 Uhr
Ich würde den 3 MA raten sich vom Vorgesetzten schriftlich bestätigen zu lassen, das sie entgegen der Angaben in der Stellenbeschreibung in dem Punkt "für die korrekte Funktion des Systems XYZ verantwortlich zu sein" fein raus sind, da ihnen ja vom Vorgesetzten der Zugang verwehrt wird.
Verwandte Themen
Was gehört in die Stellenbeschreibung?
ÄlterLiebes Forum, bei uns wird gerade heiß diskutiert über die Stellenbeschreibung für tariflich bezahlte MAs. Konkreter Fall: Es gibt eine Abteilung in der 3 MAs arbeiten. Es gibt (bisher) für alle
Stellenbeschreibung
ÄlterHallo, einer unserer Kollegen hatt die Tage ein Personalgespräch. In diesem Gespräch teilte man Ihm mit, dass sein Vorgesetzter die neue Stellenbeschreibung für Ihn nicht unterschreiben will. D
Neue Stellenbeschreibung MA vorgelegt und Unterschreiben lassen ohne den BR zu informieren
ÄlterHallo zusammen, bin neu hier. Habe da mal ne Frage: Unsere Personalabteilung hat vor 3 Monaten den Mitarbeitern eine Stellenbeschreibung vorgelegt und hat darauf gedrängt diese zu Unterschreibe
Stellenbeschreibung
ÄlterHallo, kann der Arbeitgeber so einfach eine neue Stellenbeschreibung, mit wesentlich mehr Aufgaben für einen Anlagenführer aufsetzen? Hat der BR Einfluss auf die Stellenbeschreibung? Kann der MA verwe
Kündigung in Probezeit - andere Stelle im Arbeitsvertr. als ausgeübt werden soll
ÄlterHallo Forum, wir haben leider im Moment eine Kündigung einer Kollegin in der Probezeit vorliegen - das besondere daran ist das die Kollegin erst am 01.02.2018 bei uns im Haus angefangen hat. Als Grun