Hallo liebes Forum, welche Ansprüche ergeben sich aus klar formulierten Stellenbeschreibungen, für den davon betroffenen Personenkreis. Um meine Frage zu verdeutlichen: Ein Arbeitgeber hat in seiner Stellenausschreibung folgendes formuliert: "Der Arbeitnehmer ist für die Datenpflege und die korrekte Funktion des Systems XYZ verantwortlich". Die Stelle wird von insgesamt 5 Kollegen, alle mit gleicher Ausbildung und Qualifikation, besetzt. Der Vorgesetzte gewährt aber nur zwei von den fünf Mitarbeitern einen entsprechenden Zugang um die im System hinterlegten Daten zu pflegen. Die übrigen 3 Mitarbeiter, die auf Grund Ihrer Ausbildung ebenfalls die Datenpflege betreiben könnten, fühlen sich in Ihren Kompetenzen und Befugnissen nun beschnitten. Der von mir angeführte Punkt ist nur einer von vielen in der Stellenbeschreibung und bedeutet nicht das Kerngeschäft der eigentlichen Beschäftigung. Haben die übrigen drei Mitarbeiter den rechtlichen Anspruch ebenfalls Datenpflege betreiben zu dürfen? Haben Mitarbeiter, welche die selbe Stelle bekleiden, eine rechtlichen Anspruch auf die gleichen Befugnisse und Pflichten, die sich aus der Stellenbeschreibung ergeben? Und wenn ja, wie kann man dies mit Hilfe des BR durchsetzen?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Gruß,
Tom