Hallo, mir geht es darum, was ist wenn der Arbeitgeber zuviel Lohn Gezahlt hat. Im TV habe ich folgende Punkte gefunden.

138 Der Arbeitnehmer ist zur Nachprüfung seiner Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung verpflichtet. Stimmt der Geldbetrag mit dem Lohn- bzw. Gehaltsnachweis nicht überein, so hat der Arbeitnehmer dies sofort dem Arbeitgeber zu melden. Einwände gegen die Richtigkeit der Lohn- bzw. Gehaltsberechnung sind im Laufe der darauffolgenden Kalenderwoche vorzunehmen.

139 Ansprüche aus Mehrarbeit, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit auf Zahlung von Zulagen jeder Art und Rückzahlung von Barauslagen sind spätestens zwei Monate nach Fälligkeit geltend zu machen. Alle übrigen gegenseitige Ansprüche sind spätestens sechs Monate nach Fälligkeit geltend zu machen. Alle übrigen gegenseitigen Ansprüche sind spätestens sechs Monate nach Fälligkeit geltend zu machen.

140 Nach Ablauf der angeführten Fristen sind alle gegenseitigen Ansprüche verwirkt, es sei denn, daß sie dem Arbeitgeber oder seiem Beauftragten gegenüber vorher schriftlich oder durch den Betriebsrat geltend gemacht worden sind.

141 Ansprüche aus dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen verwirken spätestens am 31. März des auf die Anspruchsbegründung folgenden Jahres.

MfG