folgende Situation:
aufgrund eines vom Wirtschaftsausschuss bestätigten Auftragrückgangs (negative Prognose für die Zukunft mit eingeschlossen) muss Stammpersonal betriebsbedingt gekündigt werden (ca. 5% der Gesammtbelegschaft).
Die zu kündigenden wurden mittels eines Punktesystems nach §95 (Auswahlrichtlinien) ermittelt. Die sozial stärksten müssen somit gehen. Betriebsrat findet keine Widerspruchsgründe in der Anhörung und äussert lediglich Bedenken.
Arbeitgeber ist nicht bereit Abfindungen zu zahlen. (auch nicht, wenn MA im Gegenzug auf Kündigungsschutzklage verzichtet)
Jetzt werden natürlich die verschiedensten Anwälte aktiv und ermutigen die Mitarbeiter zur Kündigungsschutzklage, weil es anscheinend gute Aussichten auf eine erstrittene Abfindung gäbe.
Ich halte das für unseriös, da darunter Kollegen sind, die keine Rechtsschutzversicherung haben. Falls die die Kündigungsschutzklage verlieren, bleiben die auf den Kosten hocken.
Gibt es einen Anspruch auf Abfindung? (kein erzwingbarer Sozialplan)