Arbeitszeitkürzung - Anspruch?
Guten Tag,
habe meinem Arbeitgeben geschrieben das ich aus Gesundheitlichen und Schulischen Problemen meines Sohnes meine Arbeitszeit kürzen will.(Erlein erziehend) Er lehnte ab mit den Satz das geht nicht. Ist das rechtens????? Was kann ich tun?????
Community-Antworten (5)
21.06.2007 um 17:49 Uhr
Hallo Honigtaube,
ab wann soll denn das stattfinden,weil du solltest dir mal den §8 des TzBfG durchlesen.da steht das jeder Arbeitnehmer dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht,das Recht auf Arbeitszeitverringerung. Dies muss aber schriftlich ,spätestens 3m Monate vorher eingereicht werden. Habt ihr keinen Betriebsrat??
21.06.2007 um 17:54 Uhr
Dennoch darf der AG aus betrieblichen Gründen ablehnen. Dann kannst du versuchen per Gericht das trotzdem durchzudrücken. Mache dir aber vorher klar ob das mit eurer betrieblichen Situation zu vereinbaren wäre
21.06.2007 um 18:08 Uhr
Frosch, Docpille, m.E. liegt die Wahrheit in der Mitte ;-)
Honigtaube; Haufe dazu im TzBfG §8, RN 43: "Aus diesem gesetzlichen Vorrang einer Verhandlungslösung ergibt sich ferner, dass der AG das TZbegehren des MA erst dann ablehnen darf, wenn er seinerseits alles Erforderliche getan hat, um eine Verhandlungslösung herbeizuführen. Erst wenn feststeht, dass eine Einigung nicht in Betracht kommt,darf der AG das TZbegehren ablehnen. Unterlässt der AG den Versuch einer Verhandlungslösung und lehnt das TZbegehren des AN direkt ab, so handelt es sich um eine unzulässige Vorratsablehnung."
Siehe hierzu auch das LAG-Urteil Düsseldorf vom 01.03.2002, 18 (4) Sa 1269/01
21.06.2007 um 20:51 Uhr
@ Lotte und wie sieht es mit AGG aus, wenn es sowas schonmal im Betrieb von Honigtaube gegeben hat?
22.06.2007 um 00:05 Uhr
baccus, welcher der zu schützenden Gruppen soll Honigtaube denn angehören?
Aber für den AG wird es sicher schwieriger einen guten Grund der Ablehnung zu finden
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