Erstellt am 21.06.2007 um 15:49 Uhr von Docpille
Hallo Honigtaube,
ab wann soll denn das stattfinden,weil du solltest dir mal den §8 des TzBfG durchlesen.da steht das jeder Arbeitnehmer dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht,das Recht auf Arbeitszeitverringerung.
Dies muss aber schriftlich ,spätestens 3m Monate vorher eingereicht werden.
Habt ihr keinen Betriebsrat??
Erstellt am 21.06.2007 um 15:54 Uhr von Frosch
Dennoch darf der AG aus betrieblichen Gründen ablehnen. Dann kannst du versuchen per Gericht das trotzdem durchzudrücken. Mache dir aber vorher klar ob das mit eurer betrieblichen Situation zu vereinbaren wäre
Erstellt am 21.06.2007 um 16:08 Uhr von Lotte
Frosch, Docpille,
m.E. liegt die Wahrheit in der Mitte ;-)
Honigtaube;
Haufe dazu im TzBfG §8, RN 43: "Aus diesem gesetzlichen Vorrang einer Verhandlungslösung ergibt sich ferner, dass der AG das TZbegehren des MA erst dann ablehnen darf, wenn er seinerseits alles Erforderliche getan hat, um eine Verhandlungslösung herbeizuführen. Erst wenn feststeht, dass eine Einigung nicht in Betracht kommt,darf der AG das TZbegehren ablehnen. Unterlässt der AG den Versuch einer Verhandlungslösung und lehnt das TZbegehren des AN direkt ab, so handelt es sich um eine unzulässige Vorratsablehnung."
Siehe hierzu auch das LAG-Urteil Düsseldorf vom 01.03.2002, 18 (4) Sa 1269/01
Erstellt am 21.06.2007 um 18:51 Uhr von baccus
@ Lotte
und wie sieht es mit AGG aus, wenn es sowas schonmal im Betrieb von Honigtaube gegeben hat?
Erstellt am 21.06.2007 um 22:05 Uhr von Lotte
baccus,
welcher der zu schützenden Gruppen soll Honigtaube denn angehören?
Aber für den AG wird es sicher schwieriger einen guten Grund der Ablehnung zu finden