W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeitkürzung - Anspruch?

H
Honigtaube
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag,

habe meinem Arbeitgeben geschrieben das ich aus Gesundheitlichen und Schulischen Problemen meines Sohnes meine Arbeitszeit kürzen will.(Erlein erziehend) Er lehnte ab mit den Satz das geht nicht. Ist das rechtens????? Was kann ich tun?????

4.32405

Community-Antworten (5)

D
DocPille

21.06.2007 um 17:49 Uhr

Hallo Honigtaube,

ab wann soll denn das stattfinden,weil du solltest dir mal den §8 des TzBfG durchlesen.da steht das jeder Arbeitnehmer dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht,das Recht auf Arbeitszeitverringerung. Dies muss aber schriftlich ,spätestens 3m Monate vorher eingereicht werden. Habt ihr keinen Betriebsrat??

F
Frosch

21.06.2007 um 17:54 Uhr

Dennoch darf der AG aus betrieblichen Gründen ablehnen. Dann kannst du versuchen per Gericht das trotzdem durchzudrücken. Mache dir aber vorher klar ob das mit eurer betrieblichen Situation zu vereinbaren wäre

L
Lotte

21.06.2007 um 18:08 Uhr

Frosch, Docpille, m.E. liegt die Wahrheit in der Mitte ;-)

Honigtaube; Haufe dazu im TzBfG §8, RN 43: "Aus diesem gesetzlichen Vorrang einer Verhandlungslösung ergibt sich ferner, dass der AG das TZbegehren des MA erst dann ablehnen darf, wenn er seinerseits alles Erforderliche getan hat, um eine Verhandlungslösung herbeizuführen. Erst wenn feststeht, dass eine Einigung nicht in Betracht kommt,darf der AG das TZbegehren ablehnen. Unterlässt der AG den Versuch einer Verhandlungslösung und lehnt das TZbegehren des AN direkt ab, so handelt es sich um eine unzulässige Vorratsablehnung."

Siehe hierzu auch das LAG-Urteil Düsseldorf vom 01.03.2002, 18 (4) Sa 1269/01

B
baccus

21.06.2007 um 20:51 Uhr

@ Lotte und wie sieht es mit AGG aus, wenn es sowas schonmal im Betrieb von Honigtaube gegeben hat?

L
Lotte

22.06.2007 um 00:05 Uhr

baccus, welcher der zu schützenden Gruppen soll Honigtaube denn angehören?

Aber für den AG wird es sicher schwieriger einen guten Grund der Ablehnung zu finden

Ihre Antwort