Erstellt am 14.11.2011 um 07:12 Uhr von Kölner
@uller
Hast Du den Antrag beim AG zum AES schon gestellt? Den zu machen dürfte nach der Aussage des AG kaum mehr ein Problem sein.
Und:
Die Begründung des AG ist Mist, hätte er seine Antwort ein wenig diplomatischer/neutraler gewählt, käme man mit § 78 BetrVG nicht weiter.
Erstellt am 14.11.2011 um 07:21 Uhr von Gustl
Morgen Uller,
wenn du in einem 9-er Gremium (das ist eine Fa. mit 201-400 MA) als freigestellter BRV auch noch Zeit hast Lehrlinge auszubilden, so frage ich mich, welcher Arbeit du mit welchem Engagement nachgehen kannst/möchtest. Zudem ist ein freigestellter BR erst dann benachteiligt, wenn er bei der Entlohnung zu einem vergleichbaren Kollegen weniger bekommt.
Und wie du schon schreibst, der Kollege hat nur den Facharbeiter und du den Ingenieur.
Mein Tipp, lass den Facharbeiterkollgen den Vorrang, damit er sich höherqualifizieren kann. Keine Angst, einen Ingenieur hat er dadurch nicht.
Und du solltest als freigestellter BRV genug Arbeit um die Ohren haben, z.B Genehmigung einer Schulung zum Ausbilder.
Gruß, Gustl.
Erstellt am 14.11.2011 um 07:29 Uhr von uller
Also, wenn ich euch richtig verstehe habe auch ich einen Anspruch auf die Qualifikation zum Ausbilder. Ich denke da mehr an die Zeit nach meiner Freistellung.Ich sehe hier schon eine Benachteiligung aufgrund meiner BR-Tätigkeit. Kann ich da nicht nach § 78 BetVG auch auf die Qualifikation bestehen?
Natürlich habe ich als BRV genug Arbeit. Aber wenn ein Schichtleiter das im 3-Schichtbetrieb schafft, dann traue ich mir das auch zu. Zur Not kann man ja auch dann die Freistellung teilen. Wie seht ihr das?
Gruß Uller
Erstellt am 14.11.2011 um 08:59 Uhr von Kölner
@uller
Ich halte die Kritik von Gustl wenigstens bedenkenswert; wenngleich: den Zynismus kann man sich auch sparen.
Der AE-Schein ist ja bei den IHK eine Formalie, wenn man alle anderen Leistungsvoraussetzungen erfüllt. Von daher sähe ich das Problem nicht.
Erstellt am 14.11.2011 um 11:11 Uhr von petrus
Erstellt am 14.11.2011 um 12:54 Uhr von uller
Naja, das wird wohl schwer. Wenn ein Ausbilder dann da ist, ist es ja nicht mehr betrieblich notwendig. Ich sehe hier eher ein Verstoß gegen § 78 BetrVG. Ich fühle mich klar benachteiligt und als BR diskriminiert. Ich werde mir wohl über die Gewerkschaft einen Anwalt nehmen. Mal sehen was der dazu sagt. Aber erstmal danke für die Antworten. Ich hätte aber mit mehr Meinungen gerechnet...
Gruß Uller
Erstellt am 14.11.2011 um 14:58 Uhr von paula
Dann gebe ich meine Meinung auch mal ab...
Du siehst Dich benachteiligt. OK das ist immer auch eine subjektive Betrachtung. Der AG hat das sicher nicht gut formuliert. Aber mal ehrlich: Dir geht es jetzt hier wohl nur um eine Ausbildung die Du dann nicht ausüben kannst/willst bist Du in ein paar Jahren wieder in der Produktion arbeitest. Die Aufgabe willst Du zur Zeit aber gar nicht übernehmen.
Wenn Du die Stelle nicht übernehmen willst ist die Frage ob hier tatsächlich eine Benachteiligung vorliegt. Der AG will die Stelle besetzen und nicht Kollegen eine Weiterbildung bezahlen.
Ich würde mit dem AG noch einmal reden. Vielleicht kann man mit dem AG ja auch vereinbaren, dass Du nach Deiner Freistellungsphase direkt qualifiziert wirst
Erstellt am 14.11.2011 um 21:02 Uhr von Petrus
@uller: Hast Du die Kommentierung zu §38(4) gelesen? (im Fitting 2006 ab Rn97)
Da steht doch alle , was Du wissen musst.