Erstellt am 21.09.2009 um 12:47 Uhr von Lohengrin
Hallo pesusi,
inwiefern werden BR-Mitglieder benachteiligt bzw. schikaniert? Und leider gibt es AG´s die den BR als "natürlichen" Feind ansehen.
Mfg,
Lohengrin
Erstellt am 21.09.2009 um 12:50 Uhr von kriegsrat
wie kann man hier reagieren ?
vielfältig !
was heißt "schikaniert", was heißt "benachteiligt" jetzt im einzelfall ?
und dann die richtige möglichkeit auswählen :gespräche, beschwerdeverfahren bis zur einigungsstelle, arbeitsgerichtliche beschlußverfahren, strafverfahren ...je nach dem....
Erstellt am 21.09.2009 um 13:04 Uhr von pesusi
hallo kriegsrat,
Schikane heißt z.B. Änderung der AZ, Änderung des Arbeitsablaufes zum Nachteil der BR-Mitglieder.
Ausschöpfung aller Mittel, um BR-Mitglieder möglichst zu kündigen.
Ein ANin, die nicht im BR ist kann z.B. ohne weiteres für 1,5Std in die Pause gehen, oder sie kommen später zum Dienst alles kein Problem.
BR-Mitglieder erhalten Abmahnungen,die auf Lügen basieren!!
Das Problem ist eben die Beweisführung, aber wie sollte man grundsätzlich vorgehen?
Erstellt am 21.09.2009 um 13:33 Uhr von pitsieben
Hallo pesusi,
bei der Änderung der AZ ist der BR in der Mitbestimmung (§ 87 BetrVG).
Die BR-Mitglieder sollten sich genau an die vereinbarten Arbeitszeiten und Pausen halten. Bei ungerechtfertigen Abmahnungen Gegendarstellung schreiben und im BR-Büro aufbewahren. Können dann bei einer Kündigungsschutzklage gegen den AG verwendet werden.
Erstellt am 21.09.2009 um 13:46 Uhr von kriegsrat
pesusi,
es soll BR geben, die sammeln abmahnungen wie großwildjäger trophäen;-)
wenn du dir mal den § 103 betrVG anschaust, solltest du dir wegen abmahnungen, insbesondere wenn sie offensichtlich haltlos sind, keinen kopf machen.......
allerdings habt ihr natürlich kein recht, später zur arbeit zu kommen oder die pause eigenmächtig zu verlängern, nur weil der AG dies bei dem einen oder anderen AN folgenlos durchgehen lässt
pit sieben hat schon recht....
arbeitszeit volle mitbestimmung
einfach den AG anschreiben, daß er zukünftig änderungen der arbeitszeit ohne vorherige zustimmung des BR zu unterlassen hat, vielleicht auch mal kontakt zu einem rechtsanwalt aufnehmen, der euch bei der durchsetzung eurer betriebsverfassungsmässigen rechte sicherlich helfen wird...
vielleicht mit dem AG eine schöne BV abschließen zu diesem thema...........
Erstellt am 21.09.2009 um 15:16 Uhr von erwin
pesusi,
Der BR kann dem AG ja einmal zu verstehen geben, dass man sich nun Rechtsrat einholt ob hier nicht ein Verstoß gegen § 119 BetrVG und die dann möglichen Folgen einholt.