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Benachteiligung von BR-Mitgliedern - Wie kann man hier agieren?

P
pesusi
Jan 2018 bearbeitet

hallo, unser BR besteht seit JUL09. EInige MA hatten sich von Anfang an von BR distanziert und diese sind jetzt bestens angesehen bei AG, wohingegen BR-Mitglieder schikaniert und benachteiligt werden. Wie kann man hier agieren?

4.40106

Community-Antworten (6)

L
Lohengrin

21.09.2009 um 14:47 Uhr

Hallo pesusi, inwiefern werden BR-Mitglieder benachteiligt bzw. schikaniert? Und leider gibt es AG´s die den BR als "natürlichen" Feind ansehen.

Mfg, Lohengrin

K
Kriegsrat

21.09.2009 um 14:50 Uhr

wie kann man hier reagieren ?

vielfältig !

was heißt "schikaniert", was heißt "benachteiligt" jetzt im einzelfall ?

und dann die richtige möglichkeit auswählen :gespräche, beschwerdeverfahren bis zur einigungsstelle, arbeitsgerichtliche beschlußverfahren, strafverfahren ...je nach dem....

P
pesusi

21.09.2009 um 15:04 Uhr

hallo kriegsrat, Schikane heißt z.B. Änderung der AZ, Änderung des Arbeitsablaufes zum Nachteil der BR-Mitglieder.

Ausschöpfung aller Mittel, um BR-Mitglieder möglichst zu kündigen.

Ein ANin, die nicht im BR ist kann z.B. ohne weiteres für 1,5Std in die Pause gehen, oder sie kommen später zum Dienst alles kein Problem.

BR-Mitglieder erhalten Abmahnungen,die auf Lügen basieren!!

Das Problem ist eben die Beweisführung, aber wie sollte man grundsätzlich vorgehen?

P
pitsieben

21.09.2009 um 15:33 Uhr

Hallo pesusi, bei der Änderung der AZ ist der BR in der Mitbestimmung (§ 87 BetrVG). Die BR-Mitglieder sollten sich genau an die vereinbarten Arbeitszeiten und Pausen halten. Bei ungerechtfertigen Abmahnungen Gegendarstellung schreiben und im BR-Büro aufbewahren. Können dann bei einer Kündigungsschutzklage gegen den AG verwendet werden.

K
Kriegsrat

21.09.2009 um 15:46 Uhr

pesusi, es soll BR geben, die sammeln abmahnungen wie großwildjäger trophäen;-) wenn du dir mal den § 103 betrVG anschaust, solltest du dir wegen abmahnungen, insbesondere wenn sie offensichtlich haltlos sind, keinen kopf machen.......

allerdings habt ihr natürlich kein recht, später zur arbeit zu kommen oder die pause eigenmächtig zu verlängern, nur weil der AG dies bei dem einen oder anderen AN folgenlos durchgehen lässt

pit sieben hat schon recht.... arbeitszeit volle mitbestimmung einfach den AG anschreiben, daß er zukünftig änderungen der arbeitszeit ohne vorherige zustimmung des BR zu unterlassen hat, vielleicht auch mal kontakt zu einem rechtsanwalt aufnehmen, der euch bei der durchsetzung eurer betriebsverfassungsmässigen rechte sicherlich helfen wird... vielleicht mit dem AG eine schöne BV abschließen zu diesem thema...........

E
Erwin

21.09.2009 um 17:16 Uhr

pesusi,

Der BR kann dem AG ja einmal zu verstehen geben, dass man sich nun Rechtsrat einholt ob hier nicht ein Verstoß gegen § 119 BetrVG und die dann möglichen Folgen einholt.

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