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Benachteiligung eines BR Mitglieds

B
BR-
Jun 2019 bearbeitet

Hallo, ich bin seit kurzen Betriebsratsmitglied, und habe am Anfang ca. 2 Monate unter Freistellung 38 BetrVG im Büro gearbeitet, danach kam ich wieder an meinen Arbeitsplatz zurück, wo ich nicht mehr so herzlich empfangen wurde. Mein Team hat die Ansicht geteilt , das ich nicht mehr in der Lage bin es zu führen, darüber hinaus wollte meine Stellvertretung meinen Posten, mit einem Brief an die Geschäftsleitung wurde der Unmut von ihnen bekundet, und die Leistung heruntergefahren, um der Sache Nachdruck zu verleihen. Ich wurde dann von der Geschäftsleitung daraufhin gedrängt die Angelegenheit mit dem Team zu klären, andernfalls müsse man bei zu geringer Produktion Maßnahmen ergreifen. Solche Gespräche waren schier unmöglich, ich habe daher das Team abgeben wollen, das Ergebnis war, das mir ein Posten als Stellvertreter angeboten wurde, den ich dann annehmen musste, um andere Maßnahmen zu entgehen. Nun zwei Wochen später wollte ich mich 5 Tage nach § 37 freistellen, um liegen gebliebene Arbeit im Büro aufzuarbeiten, diese Freistellung wurde mir nun versagt. Wir sind ein großes Gremium, wo bei ich das einzige Mitglied bin, das vom Arbeitgeber so behandelt wird.

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Community-Antworten (9)

K
kratzbürste

29.06.2019 um 18:26 Uhr

Freistellung nach § 37 BetrVG kann man nicht versagen. Das BR-Mitglied nimmt die Zeit in Anspruch; meldet sich lediglich zur BR-Arbeit ab und anschließend wieder zurück.

Du solltest dich:

  1. Schulen lassen und
  2. Einen Fachanwalt aufsuchen.
B
BR-

29.06.2019 um 19:54 Uhr

Ja, schulen lasse ich mich, in zwei Wochen geht es los, aber was ich noch bemerken möchte, damals als ich im Betrieb angefangen habe die BR-Wahl Trommel zu rühren, da hat der AG es irgendwann mitbekommen, seit her geht eine regelrechte Jagt auf mich vor sich, das Gremium ist noch unerfahren, und Angst geht da bei jedem um, da ich ja nun auch so einfach abgesägt wurde, ich halte das schon für Benachteiligung und Behinderung,.

K
Köpenicker

29.06.2019 um 20:55 Uhr

Welche anderen Maßnahmen wollte denn dein Ag Unternehmen?

B
BR-

29.06.2019 um 21:03 Uhr

das lief in Richtung Abmahnung hinaus

B
BR-

29.06.2019 um 21:16 Uhr

ach so, das wäre dann die 2. , da ich zur Zeit der BR Wahlvorbereitung ja so zu sagen ertappt wurde, da ging dann ein Riesen Theater los, alles was ich da gemacht habe war falsch, es wurden mir Fallen gestellt, so das ich mich bis zur richtigen Wahl krank schreiben lassen musste.

K
Köpenicker

29.06.2019 um 21:21 Uhr

Also wenn ich es richtig verstanden habe, solltest du eine Abmahnung bekommen, für die Mindestleistung der Mitarbeiter. Noch ne andere Frage. Wolltest du die Freistellung nach §38 nicht mehr?

B
BR-

29.06.2019 um 21:32 Uhr

Ja genau, deswegen sollte ich eine Abmahnung bekommen, und die Freistellung nach § 38 war bei mir nur geduldet, bis zur letztlichen Klärung, da es sich um eine 4. Freistellung gehandelt hat die das Gremium per Beschluss gemacht hat, aber vom AG abgelehnt wurde ( uns stehen eigentlich nur 3 zu ) jedoch haben wir viele Ausländische Mitglieder mit Sprach Schwierigkeiten, die jedoch unbedingt die 38 in Anspruch nehmen wollten. ( ist leider so )

K
Köpenicker

29.06.2019 um 22:22 Uhr

Lass dich nicht unterkriegen, hast ja bald Schulungen. Such dir Hilfe bei einen Fachanwalt oder der Gewerkschaft. Eine Freistellung nach 37,2 kann der Ag nicht verweigern.

B
BR-

29.06.2019 um 22:52 Uhr

Ja, ich lasse mich nicht klein kriegen, und werde einen Anwalt von der Gewerkschaft nehmen. Danke für die Unterstützung, das tut gut.

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