Erstellt am 15.03.2010 um 12:18 Uhr von Pappnase
Benachteiligung JA!
Aber wie willst Du das beweisen?
Anwalt einschalten, ein guter Anwalt findet einen Weg.
Erstellt am 15.03.2010 um 12:42 Uhr von Hannelore
Ludmilla
Arbeistzeit und Veränderungen dieser unterliegen der MB, weiter dürfte/ sollte es zum Thema Gleitzeit ja auch eine BV geben. Die gilt ja für alle und der AG hat diese zu beachten. Weiter "wird verschiedener Tätigkeiten enthoben" hier sollte man einmal genau prüfen ob hier nicht eine "faktische" Versetzung und dann die MB § 99 gegeben ist. Der BR sollt einen Beschluss fassen und einen Anwalt mit der Wahrnehmung der Rechte beauftragen. Alleine ein solcher Beschluss bewirkt sehr oft bei AG schon das Umdenken.