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Benachteiligung eines BR-Mitglieds

L
Ludmilla
Nov 2016 bearbeitet

BR-Mitglied wird verschiedener Tätigkeiten enthoben und nur noch auf eine Haupttätigkeit eingeschränkt, Arbeitszeiten sollen festgelegt werden, bisher Gleitzeit. Dies alles, nachdem sich BR-Mitglied für einen AN rigoros stark gemacht hat. Kann man hier von Benachteiligung sprechen? Die BR-Tätigkeit scheint nicht betroffen zu sein.

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Community-Antworten (2)

P
Pappnase

15.03.2010 um 13:18 Uhr

Benachteiligung JA! Aber wie willst Du das beweisen? Anwalt einschalten, ein guter Anwalt findet einen Weg.

H
Hannelore

15.03.2010 um 13:42 Uhr

Ludmilla

Arbeistzeit und Veränderungen dieser unterliegen der MB, weiter dürfte/ sollte es zum Thema Gleitzeit ja auch eine BV geben. Die gilt ja für alle und der AG hat diese zu beachten. Weiter "wird verschiedener Tätigkeiten enthoben" hier sollte man einmal genau prüfen ob hier nicht eine "faktische" Versetzung und dann die MB § 99 gegeben ist. Der BR sollt einen Beschluss fassen und einen Anwalt mit der Wahrnehmung der Rechte beauftragen. Alleine ein solcher Beschluss bewirkt sehr oft bei AG schon das Umdenken.

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