Erstellt am 13.11.2011 um 19:01 Uhr von blackseven
Funthomas,
ein formell wirksamer Betriebsratsbeschluss kann nicht mehr aufgehoben werden, wenn er bereits eine rechtliche Außenwirkung erlangt hat.
Erstellt am 13.11.2011 um 20:49 Uhr von Lernender
BRV und Stelli nicht da. Wer hat denn Eingeladen? Habt ihr schon mal überprüft, ob es sich um einen rechtsgültigen Beschluss handelt?
Erstellt am 14.11.2011 um 00:44 Uhr von arnixy
Die Einladung (mit allem was duzu gehört) aller ordentlichen Betriebsräte nebst SBV ist Voraussetzung um überhaupt beschlussfähig zu sein. Einladen darf aber nur der Vorsitzende und in dessen Abwesenheit der "Vize". Wie soll das also gehen?
Erstellt am 14.11.2011 um 07:13 Uhr von gironimo
Sehe ich auch so - der beste Weg ist die Überprüfung, ob die Ladung, Sitzung und Beschlußfassung richtig waren.
Erstellt am 14.11.2011 um 08:20 Uhr von Lernender
@arnixy """""" Wie soll das also gehen?""""""""
z.B. durch Geschäftsordnung oder in dringenden Fällen durch ein Selbstzusammentrittsrecht.
Erstellt am 14.11.2011 um 09:19 Uhr von Niemand
wie sind denn die Mehrheitsverhältnisse wenn ihr wieder da seid?
Ihr könnt ja Morgen eine Sitzung einberufen und die Sache mit ein paar deutlichen Worten klären. Der alte Beschluß kann ja dort bestätigt werden.
Erstellt am 14.11.2011 um 13:41 Uhr von Funthomas
Ja so ist das wenn die Katze aus dem Haus ist. Alle Beschlüsse, die Ladung und die TO sind schadhaft. Nun wird das ganze wohl zu einem Amtsenthebungsverfahren gegen die Kollegen führen.Haben schon die Gewerkschaft gebeten tätig zu werden. Vielen Dank allen die geantwortet haben