Erstellt am 11.09.2014 um 15:22 Uhr von metallica
Kommt drauf an: Wenn der Beschluss ihn als AN betrifft (z.B. eine BV zum Thema Arbeitszeit), ist der AG dafür verantwortlich. Wenn der Beschluss nur seine Funktion als Betriebsrat betrifft (z.B. ihr habt eure Sitzung um 8 und er kommt eben erst um 9), kann man nur über den Weg über §23 BetrVG beschreiten.
Erstellt am 11.09.2014 um 16:01 Uhr von Kulum
Vielleicht hat der Kollege ja auch recht?
Erstellt am 11.09.2014 um 16:44 Uhr von gironimo
würde auch sagen - etwas mehr Informationen braucht man hier schon. Sonst kann die Antwort nur lauten "Es kommt darauf an ....."
Erstellt am 11.09.2014 um 21:00 Uhr von Snooker
Ein Beschluss ist zunächst ein mal ein Beschluss und man muss sich zunächst einmal dran halten. Die Bewertung der Sinnhaftigkeit des Inhaltes und damit seiner Gültigkeit kann man nur gemeinsam im Gremium im nach hinein ändern und neu beschließen, oder aber man geht individualrechtlich dagegen an. Aber wenn jeder irgendwo meint sich nicht an Beschlüsse halten zu müssen, kommt ein Wirtschaftsunternehmen ruck zuck einem Hühnerstall gleich.
Ist es ein Beschluss der die innere Struktur des Gremiums betrifft, sprich Geschäftsordnung, könnte man sich den § 23 BetrVG anschauen. Ansonsten liegt es am Arbeitgeber sofern der Beschluss die arbeitsvertraglichen Verpflichtungen betrifft.