Erstellt am 02.05.2006 um 19:47 Uhr von Kölner
"In einer Betriebsratssitzung fehlt ein Betriebsratmitglied weil es z.B. unabkömmlich ist."
Wie geht das, was soll das sein?
"Sind die gefassten beschlüsse ungültig?"
Eher nicht; nur wenn ein Ersatzmitglied geladen wurde und der Kollege nicht wirklich verhindert war.
"Was macht der BR wenn Mitglieder Nachtschicht haben."
An der BR-Sitzung teilnehmen, das ArbZG beachten und ggf. konsequent sein!
"Darf ein Ersatzmitglied eingeladen werden oder nicht."
Siehe zweite Antwort...
Erstellt am 02.05.2006 um 23:07 Uhr von trullkopf
In einer Betriebsratssitzung fehlt ein Betriebsratmitglied weil es z.B. unabkömmlich ist.
Ein betriebsratsmitglied kann eigentlich nicht unabkömmlich sein da br arbeit immer vor anderer arbeit geht.
"Sind die gefassten beschlüsse ungültig?"
Kommt ganz darauf an. Wenn das fehlende br mitglied überrschend fehlt die anderen da sind dürfte es ok sein. wenn aber klar war das das eine br mitglied nicht kommt und es wurde kein ersatzmitglied egladen wirds schwierig.
Was macht der BR wenn Mitglieder Nachtschicht haben."
br arbeit geht vor! also wenn am tag br sitzung ist dann ist eine nachtschicht in der regel nicht möglich und der ag hat das br mitglied von der nachtschicht frei zu stellen.
"Darf ein Ersatzmitglied eingeladen werden oder nicht."
wenn früh genug klar ist das ein br fehlt dann muß ein ersatzmitglied eingeladen wreden.