Erstellt am 02.03.2012 um 17:18 Uhr von Streikposten
Nein, Beschlüsse also BR interne Unterlagen gehen den AG nichts an.
Man muss dem AG nur in Fällen von MB bzw. von Beschlüssen mit Außenwirkung in den Betrieb dem AG das Ergebinis mitteilen.
Wenn ihr aber einen Beschluss gefasst habt der nur BR-intern wirkt muss dieses dem AG nicht mitgeteilt werden
Erstellt am 02.03.2012 um 18:45 Uhr von nicoline
Streikposten,
in welche Deiner genannten Kategorien würdest Du denn den Beschluss über eine Klausurtagung des BR einordnen?
brbärchen
ich gehe mal davon aus, dass Ihr im BR kein Mitglied habt, welches Millionär ist und Euch diese Klausurtagung finanzieren möchte, also muss der AG doch auch über den Beschluss informiert werden, oder wie stellt ihr Euch das sonst vor?
Erstellt am 02.03.2012 um 19:06 Uhr von gironimo
das sehe ich wie nicoline. Aber vielleicht meintest Du so etwas wie: ... dem AG das Abstimmungsverhältnis mitteilen oder sonstige Internas. Das natütlich nicht.
Erstellt am 02.03.2012 um 19:11 Uhr von Irmgard
Informieren und aushändigen.... das sind zwei Paar Schuhe.
Erstellt am 02.03.2012 um 19:33 Uhr von Streikposten
nicoline
Der AG bekommt MITGETEILT der BR hat beschlossen eine Klausurtagung am in durch zuführen, Thema. Also ganu wie bei sonstigen Beschlüssen auch.
Ggf. weitere Beschlüsse betreffend des Inhaltes gehen den AG nichts an.
Habe also nichts falsches geschrieben.
Erstellt am 02.03.2012 um 22:30 Uhr von nicoline
Irmgard
*Informieren und aushändigen.... das sind zwei Paar Schuhe.*
Ich bin Dir so dankbar, dass Du das erklärt hast!
brbärchen
schade, dass man nicht ganz genau weiß, was Du meinst und Du Dich gar nicht mehr meldest.
Erstellt am 02.03.2012 um 23:13 Uhr von Irmgard
nicoline
Nicht dafür:)
Was ist dann an dem Wort 'aushändigen' unklar?
Erstellt am 03.03.2012 um 00:04 Uhr von nicoline
Irmgard,
oooooh, mir gar nichts! ;-))
Erstellt am 03.03.2012 um 07:27 Uhr von brbärchen
Hallo zusammen,
vielen Dank für eure Antworten.
Ich merke schon, man muss seine Fragen echt genau stellen und alles bedenken :-)
Also mit aushändigen meine ich, das der AG von mir eine Kopie über den Beschluss verlangt hat, nach dem wir ihn über den Beschluss zum Klausurtag informiert haben.
Wenn ich mir nun so die Antworten durchlese liege ich wohl richtig wenn eine Mittteilung über den Beschluss auslangt und der AG kein Anrecht auf eine Kopie hat.
Kann mir jemand einen TIP zum Nachlesen geben? Habe bislang leider nichts gefunden.
Danke brbärchen
Erstellt am 03.03.2012 um 08:43 Uhr von nicoline
brbärchen
*nach dem wir ihn über den Beschluss zum Klausurtag informiert haben.*
Tja, jetzt müsste man noch wissen, wie ihr den AG informiert habt und was es für Absprachen gibt, bzgl. der Information über Beschlüsse. Wenn die Information mündlich erfolgte, ist es doch nicht"rechtswidrig", dass der AG den Beschluss schriftlich haben möchte, natürlich ohne Abstimmungsergebnisse. Wie informiert Euch der AG denn über Einstellungen, Versetzungen etc., mündlich?
Erstellt am 03.03.2012 um 09:15 Uhr von Irmgard
Schreibt ihr:
Der betriebsrat hat in seiner sitzung vom xxxx beschlossen, das folgende betriebsratsmitglieder xxxxx an der schlulung xxxxxxx vom-bis am cap polonio teilnehmen.
Die unterlagen des veranstalters liegen bei.