Hallo!
Uns beschäftigt zur Zeit folgende Frage:
Wir arbeiten in der individuellen Betreuung Pflegebedürftiger mit einem Arbeitszeitkonto im Schichtsystem.
Falls nun ein Klient ins Krankenhaus muss oder verstirbt, wird laut Dienstplan noch innerhalb der 96 Stunden Frist gezahlt, danach entstehen Minusstunden.
Der beidseitig verpflichtende Dienstplan wird also in eben dieser Frist abgesagt. Ist dies zulässig? Oder entsteht in diesem Falle nicht doch ein Annahmeverzug, da die Mitarbeiter ja ihre Arbeit anbieten?
Für Ideen und Anregungen wäre ich sehr dankbar!
Liebe Grüße!