Arbeitszeitkonto / Annahmeverzug
Hallo,
wir als BR befinden uns gerade am Anfang von einigen Verhandlungen bzgl. Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden.
Unser AG möchte gerne ein Arbeitszeitkonto einführen. Unsere Position ist die, dass über dieses Konto (welches monatlich geführt werden soll) ausschließlich der Arbeitnehmer verfügen kann.
Bei uns wird immer monatlich abgerechnet (Vertraglich ist eine Wochenarbeitszeit festgesetzt).
Wir haben eine flexible Arbeitzeitgestaltung, sodass nach BGB 293 unser AG rechtlich gesehen täglich in den Annahmeverzug kommt, sollte er unseren Mitarbeitern keine Arbeit zuweisen. Tatsächlich passiert das bei uns in der Firma recht häufig, da Termine der Mitarbeiter mit Klienten desöfteren ausfallen / abgesagt werden oder ein kompletter Auftrag mitten im Monat wegbricht. Unser AG ist häufig nicht in der Lage, den Mitarbeiter unmittelbar (also auf den Monat bezogen) mit neuer Arbeit zu versorgen. Nach unserer Ansicht ist der Mitarbeiter dann durch Fremdverschulden nicht in der Bringschuld, die ausgefallenen Stunden per Überstundenanweisung später rein zu arbeiten.
Unser AG ist bisher mit den so entstandenen Minusstunden folgendermaßen damit umgegangen:
Die Mitarbeiter kommen auf den Monat gesehen in Unterstunden und werden angewiesen, die Stunden in Folgemonaten reinzuarbeiten, der Mitarbeiter kommt dann in Mehrarbeit, die eine zusätzliche Belastung darstellt. Minusstunden, die zum Quartalsende nicht mehr reingearbeitet worden sind, verfallen zum Quartalsende - also gibts zum Quartalsende immer mächtig viel Druck in der Firma. Mitarbeiter, die sich geweigert haben, wurden unter Druck gesetzt, teils lassen sie sich einschüchtern, teils nicht.
Unser AG möchte nun am liebsten die Zeitspanne auf ein Jahr ausweiten, den Annahmeverzug quasi verzögern. Wir vertreten die Ansicht, dass wir hier unsere Zustimmung nicht geben werden. Wir schlagen vor, ein Arbeitszeitkonto einzuführen, über das ausschließlich der Mitarbeiter verfügt. Für den Fall des Annahmeverzugs kann der AG den Mitarbeiter ja fragen, ob er freiwillig in Zeitschuld gehen möchte.
Wie sehen das hier die Experten?
Unser AG hat zu unserem Vorschlag folgende Frage gestellt:
Wie wird es geregelt, wenn der Arbeitnehmer aus eigenem Willen in Zeitschuld gehen möchte, der AG genau in dieser Zeit dem Annahmeverzug entgehen möchte und dem Arbeitnehmer dann in der Zeit, in der die "freiwillige" Zeitschuld geplant ist, die Arbeit zuweist?
Ein Beispiel: Mitarbeiter plant, in der 2.Woche des Monats statt 40 nur 30 Stunden zu arbeiten. In der ersten Woche fallen durch Fremdverschulden genau 10 Stunden aus, der AG möchte natürlich diese Stunden schnell ausgleichen und verlangt dies in der 2.Woche.
Klar ist, dass dies immer das Risiko des AG ist; wir sehen natürlich, dass unsere Firma schnell pleite wäre, wenn der tägliche Annahmeverzug konsequent zum Tragen kommen würde, da jede nicht erbrachte Fachleistungsstunde nicht den Auftraggebern in Rechnung gestellt werden kann.
Habt ihr Vorschläge, wie wir hier zu einem Kompromiss mit dem AG kommen könnten?
Danke vorab schonmal! christobal
Community-Antworten (1)
18.04.2013 um 11:21 Uhr
Es ist sicher schwer, an Hand von kurzen Modellbeispielen Rat zu geben.
In einer derartigen Angelegenheit würde ich einen Sachverständigen hinzuziehen und mit ihm die Fakten und Tatsachen intensiv beraten.
Wie ich Dich verstehe, ist es ja der AG, der die Änderung betreiben will. Da wird er Verständnis haben, wenn Ihr Euch die nötige Zeit nehmt und Euch sachkundig macht. Die alternative würde doch heißen: Einigungsstelle, wo dann auch wieder die Experten am Tisch sitzen und die dann entprechend teuer ausfällt.
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