Erstellt am 09.07.2010 um 08:34 Uhr von Kölner
@Slimi
Eine Frage der Gesinnung und der Einstellung. Sowohl gewerkschaftlich als auch politisch kann man hier so, oder so argumentieren.
Auch ist das immer eine Frage des Willens: Nämlich ob man dem AG einen zinslosen Kredit gewährt oder nicht.
Erstellt am 09.07.2010 um 08:39 Uhr von pfeilenbogen
Slimi
Ihr habt doch die Möglichkeit und solltet dieses auch so in der BV festschreiben, dass eben eine Barauszahlung des Gleitzeitkonto ausgeschlossen ist, also max. beim Ausscheiden aus dem Betrieb erfolgen darf.
Weiter auch Stunden wleche aufs Gleitzeitkonto gehen unterfallen ggf. der Mehrarbeitszeitregelung, also der Mitbestimmung. Ein Gleitzeitkonto bedeutet eben icht, dass der AG dieses nutzen kann/ darf umd die MB bei mehrarbeit zu unterlaufen.
Erstellt am 09.07.2010 um 09:25 Uhr von Rübennase
@Slimi
-40/+40 finde ich schon i.O. Haben wir auch. Ich würde auf gar keinen Fall was daran ändern. Das wird zum "Teufelskreis". Wir haben schon Dinge erlebt. Um von den hohen Stunden einzelner MA wieder runter zu kommen sollten andere dafür Mehrarbeit leisten.
Hallo???
pfeienbogen hat Recht. Macht `ne BV, u.a., dass eine Auszahlung ausgeschlossen ist.
Dann solltet ihr Euch regelmäßig die Zeitkonten ansehen (evtl. 1x im Monat).
Dann klopfen wir bei der GL auf`n Busch und setzten ihn ein wenig unter Druck. Der überlegt sich mehr als einmal, ob und wann Mehrarbeit nötig ist. Geht nämlich manchmal auch anders, wenn man sich Mühe gibt. Ohne Mehrarbeit.
Aber die Praxis sieht natürlich von Betrieb zu Betrieb anders aus.
Erstellt am 12.07.2010 um 07:54 Uhr von Dielöwin
Hallo Slimi
wir haben eine BV Gleitzeitregelung -25/+40 Std. Seit ihr euch sicher daß die MA keine Barauszahlung der überhängenden Stunden wollen??? Wir hatten das auch vor, war aber von den MA nicht gewünscht ... also haben wir das in die BV mit reingepackt, daß der MA frei wählen kann.. abfeiern oder auszahlen .. und alle sind zufrieden
Erstellt am 12.07.2010 um 09:58 Uhr von rkoch
> das es dazu führen könnte das die Aufgebauten Stunden dann nicht mehr abgebaut
> werden könnten, und somit notgedrungner maßen ausbezahlt werden müssten. Grund
> hierfür sind schlicht und enfach die zu niedrige Personal Besetzung, die ein abbauen der
> Plus stunden unmöglich machen.
Genau hier liegt der Hase begraben.....
WENN ihr Euch auf so wa einlassen wollt, würde ich dies nur machen, wenn der AG in der BV, z.B. im Rahmen einer Ampelregelung, sich dazu VERPFLICHTET ab einem gewissen Grenzwert Personal einzustellen. Auch wenn ich Leiharbeiter so wie sie momentan gelebt werden nicht gutheißen kann, ist das Instrument Leiharbeit gerade für diesen Zweck geschaffen worden. Alternativ könnte man versuchen den AG dazu zu verpflichten, befristet AN einzustellen, damit die festeingestellten Kollegen ihre Plus-Stunden abbauen können.