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Arbeitszeitkonto

S
Slimi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo.. wir habe in unsere Firma ein BV über eine Gleitzeitregelung. Das Gleitzeitsaldo berägt zur Zeit -40/+40 . Die GL ist der meinung das im plus bereich eine Ausdehnen auf -40/+120 erfolgen sollte. Wir (der BR) sind der Meinung, das es dazu führen könnte das die Aufgebauten Stunden dann nicht mehr abgebaut werden könnten, und somit notgedrungner maßen ausbezahlt werden müssten. Grund hierfür sind schlicht und enfach die zu niedrige Personal Besetzung, die ein abbauen der Plus stunden unmöglich machen. Meine Frage: Wie sieht es bei eurem Gleitzeitsaldo aus? wieviel minus und wieviel Plus dürft ihr machen? Gibt es eine Gestzliche Regelung über die Höchstgrenze ?(ich habe keine gefunden) es wäre nett wenn ihr mir hierzu munition gibt, um die GL dazu zu überezugen das die Erhöhung nicht empfelnswert ist.

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Community-Antworten (5)

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Kölner

09.07.2010 um 10:34 Uhr

@Slimi Eine Frage der Gesinnung und der Einstellung. Sowohl gewerkschaftlich als auch politisch kann man hier so, oder so argumentieren. Auch ist das immer eine Frage des Willens: Nämlich ob man dem AG einen zinslosen Kredit gewährt oder nicht.

P
pfeilenbogen

09.07.2010 um 10:39 Uhr

Slimi

Ihr habt doch die Möglichkeit und solltet dieses auch so in der BV festschreiben, dass eben eine Barauszahlung des Gleitzeitkonto ausgeschlossen ist, also max. beim Ausscheiden aus dem Betrieb erfolgen darf.

Weiter auch Stunden wleche aufs Gleitzeitkonto gehen unterfallen ggf. der Mehrarbeitszeitregelung, also der Mitbestimmung. Ein Gleitzeitkonto bedeutet eben icht, dass der AG dieses nutzen kann/ darf umd die MB bei mehrarbeit zu unterlaufen.

R
Rübennase

09.07.2010 um 11:25 Uhr

@Slimi -40/+40 finde ich schon i.O. Haben wir auch. Ich würde auf gar keinen Fall was daran ändern. Das wird zum "Teufelskreis". Wir haben schon Dinge erlebt. Um von den hohen Stunden einzelner MA wieder runter zu kommen sollten andere dafür Mehrarbeit leisten. Hallo??? pfeienbogen hat Recht. Macht ne BV, u.a., dass eine Auszahlung ausgeschlossen ist. Dann solltet ihr Euch regelmäßig die Zeitkonten ansehen (evtl. 1x im Monat). Dann klopfen wir bei der GL aufn Busch und setzten ihn ein wenig unter Druck. Der überlegt sich mehr als einmal, ob und wann Mehrarbeit nötig ist. Geht nämlich manchmal auch anders, wenn man sich Mühe gibt. Ohne Mehrarbeit. Aber die Praxis sieht natürlich von Betrieb zu Betrieb anders aus.

D
Dielöwin

12.07.2010 um 09:54 Uhr

Hallo Slimi

wir haben eine BV Gleitzeitregelung -25/+40 Std. Seit ihr euch sicher daß die MA keine Barauszahlung der überhängenden Stunden wollen??? Wir hatten das auch vor, war aber von den MA nicht gewünscht ... also haben wir das in die BV mit reingepackt, daß der MA frei wählen kann.. abfeiern oder auszahlen .. und alle sind zufrieden

R
rkoch

12.07.2010 um 11:58 Uhr

das es dazu führen könnte das die Aufgebauten Stunden dann nicht mehr abgebaut werden könnten, und somit notgedrungner maßen ausbezahlt werden müssten. Grund hierfür sind schlicht und enfach die zu niedrige Personal Besetzung, die ein abbauen der Plus stunden unmöglich machen.

Genau hier liegt der Hase begraben.....

WENN ihr Euch auf so wa einlassen wollt, würde ich dies nur machen, wenn der AG in der BV, z.B. im Rahmen einer Ampelregelung, sich dazu VERPFLICHTET ab einem gewissen Grenzwert Personal einzustellen. Auch wenn ich Leiharbeiter so wie sie momentan gelebt werden nicht gutheißen kann, ist das Instrument Leiharbeit gerade für diesen Zweck geschaffen worden. Alternativ könnte man versuchen den AG dazu zu verpflichten, befristet AN einzustellen, damit die festeingestellten Kollegen ihre Plus-Stunden abbauen können.

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