Erstellt am 08.11.2011 um 07:47 Uhr von gironimo
Natürlich kann der BR auch Beschlüsse fassen, um Vorgehensweisen festzulegen oder z.B. dem BRV einen Auftrag zu erteilen.
Vielleicht fliegt noch ein anderes BR-Mitglied mit. Der Außendienst ist immer eine gute Erfahrung für Innendienst-BR's.
Erstellt am 08.11.2011 um 07:58 Uhr von Tanzbär
Ihr könnt niemanden per Beschluss dazu verdonnern, irgendwohin zu fliegen, wenn dieser das nicht möchte/kann.
Erstellt am 08.11.2011 um 08:02 Uhr von Elguto
Klar kann der BR Beschlüsse fassen und dem BRV oder stellv einen AUftrag erteilen.
Aber bedenkle: Die Freistellung und Arbeitszeit beträgt so denke ich 8 Std/Tg. über die Freizeit also Abends steht dem BR keine Bestimmung zu.
Also wäre nur die Entsendung über Tag zulässig.
Außerdem ist hier non einer Abteilungsversammlung die Rede, diese wird normal von den BR Mitgliedern und nicht von einer Person abgehalten und von einem Abteilungszugehörigen BR geleitet BetrVG§42.
Ich halte so einen Beschluss wie oben dargestellt eines Betriebsrates nicht würdig und ein Verstoß gegen Sitte und Moral sowie billigem Ermessen.
LG Elguto
Erstellt am 08.11.2011 um 08:18 Uhr von Lernender
bin erstaunt das ihr einen freigestellten habt. Ich hab keine Ahnung ob euch die Problematik vorher bekannt war, falls ja verstehe ich nicht warum ihr den BR dazu verdonnern wollt.
Dieses Problem wird ja auch bei Seminaren auftreten. Oder wollt ihr nur Inhouse Schulungen machen?
Ihr müsst euch also fragen, ob ihr den richtigen freigestellt habt.
Aber auch ob die Möglichkeit besteht, eine Pflege für die Behinderte Ehefrau zu organisieren.
Erstellt am 08.11.2011 um 08:32 Uhr von LuluOllmann
@Lernender,
ich bin auch erstaunt über Deine Ansicht. Die Frage hat mit Schulungen nicht zu tun. Aber mal eine Frage dazu: Kann ein Gremium ein BR Mitglied gegen seine Willen zu einer Schulung schicken?
Auf welcher Basis arbeitest Du als Betriebsrat?
Lulu
Erstellt am 08.11.2011 um 08:36 Uhr von Tanzbär
> Ihr müsst euch also fragen, ob ihr den richtigen freigestellt habt.
Finde ich den falschen Ansatz. Die Freistellung hat gar nichts mit seinen familiären Verpflichtungen NACH der Arbeitszeit zu tun. Vielleicht ist gerade er ein stark engagierter Mitarbeiter, der eben seine häuslichen Verpflichtungen hat.
Erstellt am 08.11.2011 um 08:36 Uhr von BRVLH
@LuluOllmann,
es wird Zeit das du mal auf Schulung gehst, dann wirst du die Antwort von Lernender verstehen. Auch das lesen des BetrVG gibt auf vielen Fragen bereits eine Antwort, auch auf diese.
Vergiss aber nicht vorher einen Beschluss zu fassen ;)
Erstellt am 08.11.2011 um 08:44 Uhr von Tanzbär
> dann wirst du die Antwort von Lernender verstehen.
Nö, ich verstehe das nämlich auch nicht.
Und nun versuche mal, mich gegen meinen Willen per Beschluss irgendwohin zu schicken.
Der BR ist NICHT der disziplinarische Vorgesetzte eines BR-Mitglieds.
Erstellt am 08.11.2011 um 08:45 Uhr von LuluOllmann
@BRVLH
bitte hilf mir mal auf die Sprünge. Wo genau im BetrVG lesen?
Was soll die Aussage mit dem Beschluss?
Bitte kläre mich doch mal genauer auf. Vielen Dank
LG Lulu
Erstellt am 08.11.2011 um 08:57 Uhr von Lernender
@Lullu
""""ich bin auch erstaunt über Deine Ansicht. Die Frage hat mit Schulungen nicht zu tun. Aber mal eine Frage dazu: Kann ein Gremium ein BR Mitglied gegen seine Willen zu einer Schulung schicken
Auf welcher Basis arbeitest Du als Betriebsrat?""""""""
Meine Antwort:
neuer Betriebsrat, wenig Wissen hat einen freigestellten stellv.BRV. mit wenig Wissen. Hier sind doch wohl Schulungen angebracht.
Hab ich geschrieben, dass man den Kollegen dazu zwingen kann zu Schulungen zu gehen. Allerdings ist jder BR verpflichtet sich entsprechendes Wissen anzueignen. Das kann man natürlich auch als Autodidakt. Bei den einfachen Aufgaben als BR sehr sinnvoll.
@Tanzbär
auch dich will ich nicht zu einer Schulung zwingen. Geb dir aber mal den Rat dich mit diesem Teil meiner ersten Antwort auseinander zu setzen.
Aber auch ob die Möglichkeit besteht, eine Pflege für die Behinderte Ehefrau zu organisieren.
Erstellt am 08.11.2011 um 09:06 Uhr von Tanzbär
@Lernender
Kann ja sein, dass Du viel Recht hast, aber nach 20 Jahren BR-tätigkeit brauchst Du mich nicht zur Schulung zwingen ... ;)
Allerdings gehen alle deine Antworten am Problem "Per Beschluss ein BR-Mitglied nach der Arbeitszeit irgendwohin schicken" vorbei.
Das geht nämlich nicht, wenn das BR-Mitglied nicht kann/will.
Das hat mit Schulungen aber auch gar nichts zu tun.
Und die Möglichkeit, eine Pflege zu organisieren steht uns nicht zu, zu beurteilen.
Erstellt am 08.11.2011 um 09:07 Uhr von BRVLH
@ LuluOllmann
bitte hilf mir mal auf die Sprünge. Wo genau im BetrVG lesen?
ResiUu schrieb:
„wir ein neuer Betriebsrat (7BR)… Der freigestellt stellvertretende Vorsitzende..“
Lernender schreib:
„bin erstaunt das ihr einen freigestellten habt.“
Die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern ist nach § 38 Abs. 1 BetrVG von der Anzahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer abhängig. (§ 9 Zahl der Betriebsratsmitglieder)
Soll ich die anderen Aussagen auch noch gegenüberstellen??
Erstellt am 08.11.2011 um 09:24 Uhr von Lernender
@Tanzbär
""""""Und die Möglichkeit, eine Pflege zu organisieren steht uns nicht zu, zu beurteilen."""""""
"""""""Allerdings gehen alle deine Antworten am Problem "Per Beschluss ein BR-Mitglied nach der Arbeitszeit irgendwohin schicken" vorbei.""""""""
das Problem des stv.BRV so wie ich es verstehe ist:
Er kann nicht zu den Außendienstlern weil seine Frau nicht allein zu Hause bleiben kann.
Die Lösung könnte wie auch bei externen Schulungen sein, dass er eine Betreuung für seine Frau hat.
Und ich behaupte, dass die Möglichkeit besteht, dass die Kosten für die Betreung vom AG bezahlt werden.
Ich hoffe die Zusammenhänge wie ich sie sehe, werden so verständlicher.
Erstellt am 08.11.2011 um 09:31 Uhr von mainpower
Hallo,
wenn man im BR einen Beschluss fast irgendein BR Mitglied irgendwohin zu schicken spricht man doch vorher mit dem betreffenden Betriebsratsmitglied ob er das auch tun würde. Sagt das entsprechende BR Mitglied zu wird ein Beschluss gefasst und das Ding ist in trockenen Tüchern.
FAZIT : erst Reden, dann Beschluss, dann Umsetzen
Erstellt am 08.11.2011 um 09:36 Uhr von Frosch
@BRVLH
daher wohl das Staunen von Lernender. Eigendlich ist erst ab 200 AN ein BRM freizustellen. Ab 201 AN allerdings wäre es ein 9er Gremium und kein 7er. Fällt dir was auf? AG neigen in der Regel nicht dazu jemanden komplett von der Arbeit freizustellen wenn sie die nicht Kraft Gesetzes tun müssen. Aber wie schon richtig festgestellt wurde - off topic
Was eure Abteilungsversammlung betrifft (ich gehe mal davon aus, dass er nicht fahren muss wenn er nicht will/kann ist inzwischen unstrittig), schickt doch 3-4 andere dahin. Nur weil er eine freistellung hat, hat er doch nicht zwangsläufig alle anfallende BR Arbeit zu erledigen. Die Freistellungen nach §37 der restlichen BRMs bleiben doch davon unberührt
Erstellt am 08.11.2011 um 09:49 Uhr von gironimo
Ich habe heute morgen wohl einen Punkt überlesen (war noch zu früh). An der Möglichkeit eines Beschlusses dieser Art besteht ja vom Grundsatz kein Zweifel. Die Frage ist eher, ob man da einen persönlichen Hinderungsgrund mit aus der Welt schaffen kann - eher nicht.
Aber zu der Tagung: Betriebsratsarbeit im Außendienst fällt meist damit zusammen, das die Arbeitszeit aus dem üblöichen Rahmen fällt. Also betrieblich notwendige BR-Arbeit außerhalb der Arbeitszeit.
Für eine erfolgreiche BR-Arbeit in Betrieben mit Außendienst gehört auch, dass der BR an Tagungen teilnimmt und dort Abteilungsversammlungen und Sprechstunden durchgeführt werden. Praxiserfahrung: Es reicht, wenn man an einem Tag und einen Abend präsent ist.
So gesehen ist es wichtig, dass der BR zumindest eine Person entsendet. Es muss ja nun nicht gerade die sein, die einen nachvollziehbaren Hinderungsgrund hat.