Videokonferenz - Beschlüsse rechtens nach schriftlicher Genehmigung des AG?
Hallo BR-Profis,
wie steht ihr zu diesem Thema:
Unsere BRM sind in Deutschland bei verschiedenen Kunden im Einsatz. Um unsere monatlichen BR-Sitzungen abhalten zu können, wollen wir die Videokonferenz-Technik verwenden um Reisezeit- und kosten zu minimieren (mit dem AG soweit vereinbart).
Die Frage ist nun, wie es mit der Beschlussfassung via Videokonferenz steht. Die Idee ist hierzu ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen AG und BR, in welcher der AG die Rechtmäßigkeit von in Videokonferenzen gefassten Beschlüssen akzeptiert.
Hat hiermit schon jemand Erfahrung? In praktischer und rechtlicher Hinsicht? Wenn ja, habt ihr evtl eine passenden "Vereinbarungs"-Vorlage?
Besten Dank!
Community-Antworten (7)
25.09.2009 um 15:05 Uhr
@clugehu, ich hätte euch einen anderen Vorschlag. Nach intensivem Studium des "§ 33 BetrVG, 3. Beschlussfassung nur in Sitzungen" dürfte sich deine Frage in Luft auflösen, denn jede Beschlussfassung die so entstehen würde, könnte jederzeit gekippt werden. Also lasst den Blödsinn, ihr erspart euch viel Ärger...... Warum zerbrecht ihr euch eigentlich den Kopf über Dinge, für die euer AG zuständig ist?
25.09.2009 um 15:24 Uhr
@clugehu Achtung Fiktion: "Der AG und BR haben beschlossen, dass das Tempolimit auf deutschen Straßen nciht für die Firmen KFZ gilt!"
Was denkst du, würdet ihr damit durchkommen???
Nachtrag: Als AG würde ich das aber auch so machen ;-)))
25.09.2009 um 16:16 Uhr
Was mich an der Frage nachdenklich stimmt, is, da? der Pedant hier schreibt:".....wollen wir ...... Ich hoffe ja das der gesammte Vorschlag von dem AG gekommen ist und nicht von dem BR. Das der Von Monalisa erwähnte § nicht in der Deutlichkeit bekannt ist stimmt mich nachdenklich und lässt vermuten das dort noch ein relativ unerfahrener BR sitzt. Um mal bei den Automobilen von DJ zu bleiben ein Tipp für den BR: Wann immer ihr über irgendwas mit dem AG verhandelt, stellt euch immer in der Position als wolltet ihr euer eigenes Auto verkaufen. Dafür wollt ihr doch sicherlich auch immer das best mögliche Ergebnis erzielen; aber für euch und nicht für euren Geschäftspartner. Und manchmal, so wie im vorliegendem Fall läst das Gesetz keine Verhandlungen zu.
25.09.2009 um 16:28 Uhr
rainerw Dem ist denke ich jetzt echt nichts mehr hinzuzufügen...
25.09.2009 um 16:30 Uhr
Ups, da steht auch "unsere monatlichen" und "abhalten zu können" ui, ich denke, da ist echt noch sehr viel Arbeit von Nöten...und ein paar Seminare...
...vermutlich per Videokonferenz um Kosten zu sparen ;-)))
26.09.2009 um 03:06 Uhr
clugehu Euer Vorhaben ist unzulässig. Gefasste Beschlüsse sind angreifbar.
26.09.2009 um 11:00 Uhr
@clugehu, der alte Hein hat recht.... "Die virtuelle Betriebsratssitzung" lies mal hier...
http://www.buchundmehr.de/buchundmehrimages/BV-Buchtitel/PDFs_Bund-Verlag/3737_auszug2.pdf
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