Erstellt am 20.12.2007 um 20:03 Uhr von br01
Die erste Frage die sich stellt ist ja wohl ob du selbst den ein Verhinderungsgrund hast ?
Erstellt am 20.12.2007 um 20:26 Uhr von Stan
Verhindert war ich aufgrund eines kieferchirurgischen Eingriffs. Der Termin stand bei besagter Sitzung fest.
Erstellt am 21.12.2007 um 15:43 Uhr von Kölner
@Stan
Seit wann hat ein ordentliches BRM ein persönliches EBRM?
Wie wäre es, wenn Du Deine Vermutung mal mit dem Gremium besprichst und je nach Lage der Dinge ein neuer BRV bestimmt wird?
Ansonsten sehe ich nicht, dass ein Beschluss ungültig sein sollte - auch hätte das geladene "EBRM Nr.1" trotz Urlaub kommen können, oder nicht?
Erstellt am 21.12.2007 um 16:00 Uhr von Stan
Persönliches Ersatzmitglied ist natürlich zu weit gegriffen. Er ist halt der nächste auf der Liste. Da ich der einzige auf der Liste bin, ist dies nun mal die Reihenfolge.
Aber wenn ich das hier richtig sehe, kann unser Vorsizende tatsächlich durch seine Einladepolitik, ihm unliebsame Leute verhindern. Er kann also Leute einladen, obwohl sie Urlaub haben und wenn sie dann nicht kommen, ist das eben Pech. Tolles System!
Erstellt am 21.12.2007 um 16:46 Uhr von Kölner
@Stan
Worüber regst Du Dich auf? Darüber, das einem EBRM der Kündigungsschutz verwehrt wurde?
Du warst zunächst nicht anwesend. Ein EBRM ist geladen worden (wobei man auch noch - neben der Liste - über das Geschlecht in der Minderheit reden müsste).
Die Vorgehensweise sollte doch hinsichtlich der "Nachrückerschaft" eine ganz andere sein:
- als einen der nächsten TOP's würde ich über Verhinderungsgründe, Nachladung von EBRM und Reihenfolge von Nachladungen reden
- dann wird die ganze Sache mal deutlicher
- zudem würde ich mich vorbereiten
Zudem gilt:
- das einzelne BRM kann im Urlaub sehr wohl kommen; es sollte sich dazu nur rechtzeitig erklären
- selbst wenn Du meintest/glaubtest/wusstest, dass das erste EBRM im Urlaub weilt, so muss es dennoch nicht verhindert sein.
Redenden Menschen kann geholfen werden - auch im Gremium.
Erstellt am 22.12.2007 um 09:57 Uhr von peanuts
1. Die Beschlüsse sind gültig!
2. Wenn dem BRV bekannt war, dass das nachrückende Ersatzmitglied rechtmäßig verhindert ist, hätte das nächste Ersatzmitglied eingeladen werden müssen.
3. Da das nächste nachrückende Ersatzmitglied nicht eingeladen wurde, hätte es das Recht, die nicht ordnungsgemäße Ladung vor einem Arbeitsgericht zu beanstanden.
"Er kann also Leute einladen, obwohl sie Urlaub haben und wenn sie dann nicht kommen, ist das eben Pech. "
So einfach geht das nicht! Der BRV sollte seine "Einladungspolitik" gründlich überdenken...