Beschluss Aushang offene (Zusatz)Positionen ohne Zusatzvergütung rechtens?
Liebe Forumsteilnehmer,
darf der BR per Beschluss regeln, dass ein Unternehmer/AG auch solche Positionen öffentlich im Betrieb aushängen muss, die nur Zusatzaufgaben betreffen? Also Positionen ohne Zusatzvergütung, ohne Vertragsänderung, ohne Versetzung wie z.B. Sekretärin übernimmt aushilfsweise zusätzlich Parkplatzeinweisung, weil der dafür zuständige Mitarbeiter krank ist , ein Ehrenamt wie zB. Ersthelfer oder Sicherheitsbeauftragter soll besetzt werden, vorübergehende Aushilfe in der Abteilung etc. ?
Falls nein, würde sich an der Situation etwas ändern, wenn der Mitarbeiter ein Vertriebsmitarbeiter ist und für die Dauer der Zusatzaufgaben eine Vergütung bekäme in Form eines Ersatzes einer theoretisch entgangenen Provision ?
Danke für Eure Meinungen.
Community-Antworten (6)
02.10.2019 um 23:42 Uhr
Sicherheitsbeauftragter bevor entschieden wird, wer den "Job" machen soll? Nein, ich glaube nicht, dass der BR das fordern kann. Beziehungsweise fordern kann er es, aber es kann dem AG mangels rechtlicher Grundlage ziemlich Wurst sein.
"Falls nein, würde sich an der Situation etwas ändern, wenn der Mitarbeiter ein Vertriebsmitarbeiter ist und für die Dauer der Zusatzaufgaben eine Vergütung bekäme in Form eines Ersatzes einer theoretisch entgangenen Provision ?"
So etwas wäre mMn mitbestimmungspflichtig. Aber was genau soll da ausgehangen werden?
03.10.2019 um 09:35 Uhr
Beispiel Stellenaushang Sicherheitsbeauftragter: SiBa gesucht. Du solltest mitbringen.... Für die Position erforderlichen Stunden Freistellung von der eigentlichen Aufgabe...keine Zusatzvergütung...Bitte melde dich bis...
oder: kurzfristige Aushilfe für den Empfang gesucht...... oder: Ersthelfer gesucht....
Der BR möchte dadurch erreichen, dass im Sinne der Gleichbehandlung alle Mitarbeiter die Chance erhalten, von der Position zu erfahren und sich darauf zu bewerben.
Ich sehre hier allerdings die Möglichkeit, dass der AG dadurch der Handlungsfähigkeit zB in Notfällen unzulässig beschränkt wird.
Darf der BR hier per Beschluss den AG zwingen, jede Position intern auszuschreiben (Aushang)?
Oder anders gefragt, darf der BR einen Beschluß fassen, dem der AG dann folgen muss zu einem Thema, zu dem sich im BetrVG kein Mitbestimmungsrecht des BR findet ????
04.10.2019 um 10:51 Uhr
Hallo lost-in-space
ich verstehe den Hintergrund deiner Fragen nicht ganz - vielleicht kannst du das näher beschreiben. Versuch einer Antwort
- nicht jede Zusatzaufgabe lost automatisch eine Änderung der Vergütung aus
- der BR kann den AG aber selbstverständlich auffordern, Stellenänderungen dem BR anzuzeigen, damit der BR die Möglichkeit hat zu prüfen, ob diese Änderung evtl. einen Vergütungseinflß hat
04.10.2019 um 13:28 Uhr
er will für "Zusatzposten" die gleiche Behandlung wie für Stellen erreichen. Nämlich das die ausgeschrieben werden. Das hat mMn aber keine rechtliche Grundlage und so bleibt nur, den AG darüber zu informieren, dass man das gerne hätte. Wenn der aber "Nein" sagt, ist die Sache vom Tisch.
04.10.2019 um 13:34 Uhr
Eine interne Stellenausschreibung ist nur dann einforderbar, wenn es eine zu besetzende Stelle gibt. Ersthelfer, Sicherheitsbeauftragte und Brandschutzhelfer sind keine zu besetzenden Stellen. Demnach sehe ich keine Grundlage für eine Forderung des BR, diese Aufgaben ausschreiben zu lassen. Als AG würde ich dies jedoch trotzdem machen, da die Freiwilligkeit der AN für diese Aufgaben im Umkehrschluss mehr Engagement ergibt. Darüber lässt sich im Monatsgespräch mit dem AG sprechen.
Die kurzzeitige Vertretung ist meist auch keine zu besetzende Stelle. Vertreterregelungen sind in dem Sinne nicht mitbestimmungspflichtig und eine kurzzeitige Versetzung (zum Zwecke der Vertretung bei kurzer Krankheit) ebenfalls nicht. Anders sähe es z.B. bei längerfristigen Vertretungen (z.B. mehrere Monate Elternzeit) aus. Spätestens wenn der AG diese Stelle extern ausschreiben möchte, kann der BR auch die interne Ausschreibung fordern.
"Falls nein, würde sich an der Situation etwas ändern, wenn der Mitarbeiter ein Vertriebsmitarbeiter ist und für die Dauer der Zusatzaufgaben eine Vergütung bekäme in Form eines Ersatzes einer theoretisch entgangenen Provision ?" Eine Ausschreibung ist auch in diesem Fall nicht einforderbar. Es könnte sich aber ein MBR aus der geänderten Gehaltszahlung ergeben.
04.10.2019 um 17:57 Uhr
Dank an celestro, Problem klar erkannt !! Dank auch rsddbr für die ausführliche Antwort.
Tatsächlich will der BR den AG per Beschluss zur Ausschreibung zwingen, obwohl es sich nicht um auszuschreibende Stellen handelt. Ein solcher Entschluss entbehrt also jeglicher rechtlicher Grundlage, korrekt???
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