Liebe Forumsteilnehmer,

darf der BR per Beschluss regeln, dass ein Unternehmer/AG auch solche Positionen öffentlich im Betrieb aushängen muss, die nur Zusatzaufgaben betreffen? Also Positionen ohne Zusatzvergütung, ohne Vertragsänderung, ohne Versetzung wie z.B. Sekretärin übernimmt aushilfsweise zusätzlich Parkplatzeinweisung, weil der dafür zuständige Mitarbeiter krank ist , ein Ehrenamt wie zB. Ersthelfer oder Sicherheitsbeauftragter soll besetzt werden, vorübergehende Aushilfe in der Abteilung etc. ?

Falls nein, würde sich an der Situation etwas ändern, wenn der Mitarbeiter ein Vertriebsmitarbeiter ist und für die Dauer der Zusatzaufgaben eine Vergütung bekäme in Form eines Ersatzes einer theoretisch entgangenen Provision ?

Danke für Eure Meinungen.