Hallo zusammen,
wie sich erst jetzt herausgestellt hat, ist eine Mitarbeiterin seit Jahren in einer falschen Tarifgruppe eingruppiert worden. Sie möchte ab jetzt richtig eingruppiert werden, das ist klar, aber kann sie einen ihr entgangenen Lohn im Nachhinein einfordern? Und wenn ja, für wie lange?

Gehe ich recht in der Annahme für Einzelhandel Bayern 3 Monate? Oder gibts irgendwelche Ausnahmen oder günstigere Regelungen?