Falsche Eingruppierung
Hallo,
ein Zimmermädchen aus unserem Haus hat sih an uns (BR) gewandt. Sie ist seid fast 8 Jahrem als Zimmermädchen angestellt, laut Entgelttarifvertrag für Berlin TG3. Im Entgeldtarifvertrag steht aber auch, dass sie nach 6 Jahren eigentlich in die TG5 kommen müsste. Unser Personalleiter sagt, dass gibt es in unserem Haus nicht. Nun bittet Sie uns um Hilfe. Kann jemand helfen?
Erst mal danke für die Antworten. Die Angestellte ist kein Mitglied der NGG, aber unser Haus arbeitet nach dem Manteltarifvertrag der Dehoga und dem Entgelttarifvertrag der NGG. Das wir Mitspracherecht haben, wissen wir, aber wie können wir unserer Mitarbeiterin helfen, dass Sie nach NGG/TG richtig eingruppiert wird. AG meint, dass müsse er nicht tun und jedes Hotel kann dies für sich entscheiden, ja oder nein.
Danke
Community-Antworten (3)
15.11.2012 um 17:35 Uhr
und ? Stimmt die Aussage so? Gibt es das nicht bei Euch? Habt Ihr Euch schon mal mit den Gehaltslisten befasst (§ 80 BetrVG). Ihr könnt natürlich die Kollegin unterstützen und die Einhaltung der Tarife fordern; letztendlich ist es aber ein individueller Anspruch.
Hier kann sich die Mitarbeiterin an die Gewerkschaft wenden (sofern sie Mitglied ist).
15.11.2012 um 23:13 Uhr
Auch die Ueberwachung der Einhaltung von TV obliegt dem BR. Parag.80 BetrVG Abs.1 Satz1. Vorausgesetzt der AG tarifgebunden.
16.11.2012 um 08:47 Uhr
Nachtrag: Wenn AG nicht Mitglied des tarifschliesenden AG-Verbandes ist, koennte noch eine Allgemeinverbindlichkeit des TV vorliegen; also bei der NGG nachfragen.
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