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Falsche Eingruppierung - muss dies die Einigungsstelle entscheiden?

J
josh
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ihr alle,

durch unseren AG wurde unsrer Meinung nach ein Kollege bei einer Stellenausschreibung falsch eingruppiert. Der AG gab uns nach unserem Schreiben wegen der nicht tarifgerechten Eingruppierung zu verstehen, dass er diese nicht ändern wird und er aus seiner Sicht sogar zum Arbeitsgericht gehen würde. Entweder irre ich mich gewaltig, bin aber der Meinung, dass dieses durch die Einigungsstelle abgehandelt werden muss.

Kann aber diesbezüglich nichts in den Gesetzen finden, weiss aber das es irgendwo steht. Hilfe

Dank im Voraus und viel glück für alle BR, die ein schwieriges Amt auszuführen haben.

Josh

2.67202

Community-Antworten (2)

K
Kölner

29.04.2006 um 00:18 Uhr

§ 99 BetrVG...und § 100 BetrVG!

S
sh_9260

29.04.2006 um 00:22 Uhr

@Kölner

eejjj konkred alder

du besserst dich :-)))

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