Falsche Eingruppierung - muss dies die Einigungsstelle entscheiden?
Hallo ihr alle,
durch unseren AG wurde unsrer Meinung nach ein Kollege bei einer Stellenausschreibung falsch eingruppiert. Der AG gab uns nach unserem Schreiben wegen der nicht tarifgerechten Eingruppierung zu verstehen, dass er diese nicht ändern wird und er aus seiner Sicht sogar zum Arbeitsgericht gehen würde. Entweder irre ich mich gewaltig, bin aber der Meinung, dass dieses durch die Einigungsstelle abgehandelt werden muss.
Kann aber diesbezüglich nichts in den Gesetzen finden, weiss aber das es irgendwo steht. Hilfe
Dank im Voraus und viel glück für alle BR, die ein schwieriges Amt auszuführen haben.
Josh
Community-Antworten (2)
29.04.2006 um 00:18 Uhr
§ 99 BetrVG...und § 100 BetrVG!
29.04.2006 um 00:22 Uhr
@Kölner
eejjj konkred alder
du besserst dich :-)))
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