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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Falsche Eingruppierung

W
Weidengebuesch
Mai 2022 bearbeitet

Hallo zusammen, ich arbeite in einem Unternehmen welches vor ca. 3-4 Jahren von einem großen Konzern gekauft/ übernommen wurde. Alle Arbeitsverträge wurden übernommen und angepasst, nur meiner nicht. Nun ist es so das ich mich jetzt mit meiner Eingruppierung beschäftigt habe und habe festgestellt das ich komplett falsch eingestuft wurde. Der AG hat seine eigene Einstufungstabelle, im Hauptwerkt gibt es ERA. Nach deren Tabelle bin ich in Band D - angelernt, habe aber eine 3 Jährige Berufsausbildung, 22 Jahre Berufserfahrung und bin seit 5,5 Jahren im Unternehmen in dem gelernten Beruft tätig. Demnach wäre ich in Band E (E einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung) mittleres/ oberes Band oder Band F (einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung+ fachspezifische Erfahrung von mind. 24 Monaten oder Techniker). Nun wurde einer Höhergruppierung zugestimmt, da sie wohl den Fehler selber gemerkt haben, allerdings erstmal nur 100€ damit ich in der richtigen Gruppe (E) bin und die nächste Anpassung im gleichen Band nach 6 Monaten. Ich möchte aber sofort das richtige Gehalt und kann ich Rückwirkend noch den finanziellen Verlust der mir dadurch entstanden ist geltend machen? Betriebsrat haben wir seit 2 Jahren, bin selber Mitglied, aber die Firma reagiert extrem allergisch auf ihn.

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Community-Antworten (4)

C
celestro

23.05.2022 um 11:48 Uhr

Rückwirkend wäre möglich, wenn der Tarifvertrag das nicht verhindert (oder einschränkt). Aber das müsstest Du ggf. per Gericht durchboxen, wenn der BR sich da nicht rührt.

M
Matze

23.05.2022 um 11:50 Uhr

Ohne Anwalt wird es sicher ein längerer Akt. Lass Dich beraten und unterstützen von Deiner Gewerkschaft. Die haben sicher Interesse, dass der Tarifvertrag für alle Mitglieder durchgesetzt wird.

W
Weidengebuesch

23.05.2022 um 11:53 Uhr

Wir sind leider nicht Tarifgebunden.

R
rsddbr

23.05.2022 um 14:08 Uhr

"Alle Arbeitsverträge wurden übernommen und angepasst, nur meiner nicht."

Normalerweise tritt der neue Besitzer als Rechtsnachfolger für alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Verträgen auf. D.h. der Arbeitsvertrag ist weiterhin gültig und eine Änderung / Anpassung ist gar nicht notwendig. Da kannst du nur hinterfragen, warum und in welchen Punkten die anderen Verträge genändert wurden.

"Der AG hat seine eigene Einstufungstabelle, im Hauptwerkt gibt es ERA."

D.h., ihr seid im Konzern noch ein eigenständiges Unternehmen (z.B. GmbH) und nicht tarifgebunden? Ihr habt den BR seit 2 Jahren, die Übernahme der Firma war vor Existenz des BR und ebenso wurde die Eingruppierung vor Existenz des BR gemacht - also ohne Tarifvertrag und ohne Betriebsvereinbarung?

Demnach stellt sich nämlich die Frage, ob du überhaupt einen rechtlichen Anspruch auf die "richtige" Eingruppierung hättest. Das wäre - wie meine Vorredner schon schrieben - ein Thema für eine Rechtsberatung.

Grundsätzlich könnte der BR hier seine Mitbestimmung einfordern. Wenn es seitens AG schon eine Einstufungstabelle gibt, dann kann der BR diese durch BV legitimieren (oder verhandeln, wenn es Verbesserungspotential gibt) und damit Transparenz schaffen (§87 BetrVG Abs. 1 Punkt 10 u. ggf. 11). Außerdem entsteht damit ein individueller Anspruch für die MA. Darüber hinaus ist der BR bei jeder Ein- und Umgruppierung zu beteiligen und kann natürlich auch die richtige Eingruppierung prüfen.

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