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Falsche Eingruppierung

W
werweisswas
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Ich habe vom BR meines neuen Arbeitgebers erfahren, dass der BR der Einstellung zugestimmt hat. Der Eingruppierung wurde widersprochen! Im Rahmen der Vorstellungsgespräche wurde besprochen, dass ich zunächst zwei Tarifgruppen unter der eigentlichen Eingruppierung der Stelle anfangen werde und im Laufe der nächsten 2-3 Jahre an diese "Zieleingruppierung" herangeführt werde. Das wäre so üblich. Muss / Soll / Kann ich jetzt an die Personalabteilung herantreten und die korrkte Eingruppierung nach Stellenbeschreibung einfordern oder ist das Sache des BR??? Oder sollte ich das einfach nur zur Kenntnis nehmen? Eigentlich bin ich mit der momentan angedachten Bezahlung auch durchaus einverstanden.

Danke schon mal.

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Community-Antworten (4)

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Ottokar

27.02.2012 um 10:17 Uhr

Wenn du selbst zufrieden bist, dann ist es doch O.K., das musst du für dich selbst entscheiden. Hat der BR der zu niedrigen Eingruppierung widersprochen? Das kann und muss er.laut... >§ 75 Betriebsverfassungsgesetz, Erläuterung 2.< ...Wenn du mehr willst ist, es an dir deinen dir zustehenden Lohn einzufordern. Aber dem ist ja nicht so, wenn du zufrieden bist. Oder ist es so, dass du dir eigentlich als" Neuer" nicht selbst traust das dir Zustehende zu fordern? Hast du Bedenken das du dann den Job nicht bekommst? Wenn an dem ist wende dich doch an den BR. Unterstützen kann er dich, aber nur wenn du es auch selbst willst.

I
Irmgard

27.02.2012 um 10:28 Uhr

Lehn dich entspannt zurück! Fang an zu arbeiten! Wenn der BR der Eingruppieren widersprochen hat, regelt er auch den Rest.

L
Laffo

27.02.2012 um 10:33 Uhr

@werweisswas der BR hat sich hier völlig korrekt verhalten! Da deine neue Arbeitsstelle einem TV unterliegt, muss die Entlohnung entsprechend diesem vorgenommen werden. Ob es lt. diesem TV möglich ist mit niedrigen Gehaltsstufen eingestellt zu werden, müsstest du in jenem nachlesen.Denn der TV gehört zu deinem AV!Scheinbar hat der BR da Zweifel, ob du richtig eingruppiert bist.

G
gironimo

27.02.2012 um 11:22 Uhr

Wenn Du die Info vom BR hast, kannst Du ihn auch fragen, wie der BR der Sache nach geht. Infos zur korrekten Eingruppierung erhältst Du auch bei der Gewerkschaft.

Ich persönlich würde jedenfalls nicht vor dem Ende der Probezeit aktiv werden, sondern den BR seinen Job machen lassen.

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