Erstellt am 08.03.2022 um 21:13 Uhr von celestro
Wer handelt denn bitte so eine BV aus? Und von was für Weiterbildungen reden wir hier überhaupt? Gibt es bei Euch Bildungsurlaub? Darauf hat man einen gesetzlichen Anspruch ... fraglich, ob man den rechtlich überhaupt per BV derart einschränken darf.
Oder soll das eine BR-Fortbildung darstellen? Da hat der AG mEn nichts "zu kamellen".
Erstellt am 09.03.2022 um 08:41 Uhr von moreno
Na eine BR - Fortbildung wird wahrscheinlich nie über einen Bildungsgutschein des Arbeitsamtes gemacht? Warum sollte der AG dies auch finanzieren? Lässt sich bestimmt auch berufsbegleitend absolvieren und da kann weder AG noch eine BV .was ....kamellen.... ;-)
Erstellt am 09.03.2022 um 09:58 Uhr von Vicky1973
Der Bildungsgutschein ist leider nur mit Zustimmung des AG gültig. Das Arbeitsamt konnte mir keinen Tipp zum Durchsetzen geben
Erstellt am 09.03.2022 um 13:33 Uhr von celestro
Ich zitiere mich mal selbst:
"Und von was für Weiterbildungen reden wir hier überhaupt?"
Erstellt am 09.03.2022 um 14:07 Uhr von Kjarrigan
Was für einen Job hat man jetzt? Ist dieser Job gefährdet?
Ist man als BR freigestellt? und die Weiterbildung dient der Qualifikation um nach der BR Zeit wieder in seinem Job arbeiten zu können?
Die "Weiterbildung zum psychologischen Berater" macht man nur so, weil sie einen interessiert oder hat sie einen Bezug zur Arbeit oder BR Arbeit.
Die Weiterbildung soll während der Arbeitszeit stattfinden? oder in der Freizeit?
Erstellt am 09.03.2022 um 14:08 Uhr von Vicky1973
Weiterbildung zum psychologischen Berater. Mir ist es egal, ob ich den Anspruch als Weiterbildung für BR oder als Weiterbildung für AN durchsetzen kann. Hauptsache Ziel erreicht
Erstellt am 09.03.2022 um 14:30 Uhr von Vicky1973
Sorry, jetzt ist mir die Fragestellung klar.
Ich bin Buchhalterin, als BR nicht freigestellt. Weiterbildung ist teilweise während der Arbeitszeit, wobei die Zeit vom Amt bezahlt werden würde. Meine Arbeit würde ich trotzdem fertig bekommen.
Die Weiterbildung interessiert mich aus familiären Gründen. Was der AG weiß.
Erstellt am 09.03.2022 um 15:15 Uhr von Dummerhund
Weiterbildung und den Anspruch auf Freistellung/Urlaub dazu ist ein existenzielles Recht eines Arbeitnehmers. Je nach Bundesland kann es aber unterschiedlich behandelt werden. Wenn ich es richtig im Kopf habe sind hier nur Bayern und Sachsen Bundesländer wo es keinen Bildungsurlaub gibt. Bist du also nicht aus einem dieser beiden Bundesländern kann und darf der AG dies nicht pauschal ablehnen. Erkundige dich also genau wie die Regelungen in deinem Bundesland dazu sind und halte die Formvorschriften zur Beantragung ein.
Wenn ich das richtig verstanden habe sagt die BV ja nur aus das der AG die Weiterbildung genehmigen muss und nicht mehr. Da dies ja sowieso Grundvoraussetzung ist den Bildungsurlaub überhaupt antreten zu können, weißt diese BV JA nur auf etwas Grundsätzliches hin. Bei allem Weiterem wäre der BR hier raus.
Hier mal 2 Links dazu:
https://blog.karrieretutor.de/beruflicher-erfolg/bildungsurlaub-beantragen/?gclid=EAIaIQobChMIuuXphpC59gIV5EeRBR2d_QpQEAAYASAAEgIyjvD_BwE
https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/anspruch-auf-bildungsurlaub/7447030.html
Erstellt am 09.03.2022 um 15:37 Uhr von Vicky1973
Der Buldungsurlau in Baden-Württemberg beträgt nur 5 Tage. Die Weiterbildung geht 12 Wochen
Erstellt am 09.03.2022 um 15:49 Uhr von Dummerhund
Für Baden Württemberg klick dich mal hier durch.
Anspruch hast du allerdings nur auf 5 Tage. Heißt die restlichen 7 Tage müsstest du von deinem Jahresurlaub selber hinzu steuern.
https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=BiZG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true
Erstellt am 09.03.2022 um 15:52 Uhr von moreno
Dummer Hund es geht um 12 Wochen...ich glaube nicht, dass vicky 12 Jahre für ihre Fortbildung brauchen möchte! ;-)
Erstellt am 09.03.2022 um 15:58 Uhr von Dummerhund
Diese Antwort wurde von "Dummerhund" gelöscht.
Erstellt am 09.03.2022 um 16:00 Uhr von Dummerhund
Hatte jetzt 12 Tage gedacht. Wer Richtig ließt ist klar im Vorteil. 12 Wochen würde ich als AG auch nicht genehmigen.
Erstellt am 09.03.2022 um 16:33 Uhr von celestro
"12 Wochen würde ich als AG auch nicht genehmigen."
Hast Du auch den Rest sorgsam gelesen?
"Weiterbildung ist teilweise während der Arbeitszeit, wobei die Zeit vom Amt bezahlt werden würde. Meine Arbeit würde ich trotzdem fertig bekommen."
12 Wochen Weiterbildung ... nur "teilweise" während der Arbeitszeit ... "Arbeitspensum" nicht gefährdet.
Erstellt am 09.03.2022 um 16:45 Uhr von Dummerhund
@Celestro
Auch auf ein "teilweise während der Arbeitszeit würde ich mich über einen Zeitraum von 12 Wochen nicht ein lassen.
Hier würde ich mir als AG eher die Frage stellen was ich verkehrt mache wenn meine Angestellte in Durchschnitt ca 2 Stunden lang nicht an ihrem Arbeitsplatz fehlt und trotzdem das Pensum des vollen Arbeitstages schafft.. Hab ich Grundsätzlich zu viel Personal, oder hat die AN zu wenig Arbeit auf dem Tisch liegen?
Die Fragestellerin sollte eher schauen ob sie in ihrer Freizeit nicht eine Abendschulung findet.
Erstellt am 09.03.2022 um 18:10 Uhr von celestro
"Hier würde ich mir als AG eher die Frage stellen was ich verkehrt mache wenn meine Angestellte in Durchschnitt ca 2 Stunden lang nicht an ihrem Arbeitsplatz fehlt und trotzdem das Pensum des vollen Arbeitstages schafft.. Hab ich Grundsätzlich zu viel Personal, oder hat die AN zu wenig Arbeit auf dem Tisch liegen?"
Das stimmt natürlich ... ;-)
Erstellt am 09.03.2022 um 19:04 Uhr von Relfe
abgesehen davon wird der AG sich wohl fragen, wie sich der 12 Wochenkurs auf die Leistungsfähigkeit der MA auswirken wird und wie vile andere MA dann auch ähnliche Fortbildungen beantragen.
im Sinne der Gleichbehandlung würde hier dann wohl wieder aus ein Präzidenzffall geschaffen, den der AG dann nicht wieder los wird.
Erstellt am 10.03.2022 um 11:09 Uhr von Kjarrigan
danke vicky für die nähere Beschreibung
Die WB ist also rein privater Natur. Der AG hat oder zeigt wenig Interesse daran.
Wieviel Stunden würden denn für den AG an Arbeitszeit entfallen?
Durchsetzen im Sinne von Rechtsanspruch (Einklagbar) sehe ich derzeit nicht wirklich.
Du kannst nur versuchen mit dem Ag eine Einigung zu treffen (Verlegung deiner Arbeitszeit, Samstag Arbeit oder ähnliches)
Ob es eine Möglichkeit der Brückenteilzeit (als Verkürzung auf Zeit) bei Euch gibt weiß ich nicht. Kannst du als BR ja mal beim Monatsgespräch ansprechen :)
Große Unternehmen bieten heute in der Egel sowas an, weil sie die Attraktivität des Unternehmen fordern möchten und der Arbeitsmarkt es einfach fordert. (zumind. in Ballungsgebieten und Großstädten.
Erstellt am 10.03.2022 um 11:09 Uhr von Kjarrigan
danke vicky für die nähere Beschreibung
Die WB ist also rein privater Natur. Der AG hat oder zeigt wenig Interesse daran.
Wieviel Stunden würden denn für den AG an Arbeitszeit entfallen?
Durchsetzen im Sinne von Rechtsanspruch (Einklagbar) sehe ich derzeit nicht wirklich.
Du kannst nur versuchen mit dem Ag eine Einigung zu treffen (Verlegung deiner Arbeitszeit, Samstag Arbeit oder ähnliches)
Ob es eine Möglichkeit der Brückenteilzeit (als Verkürzung auf Zeit) bei Euch gibt weiß ich nicht. Kannst du als BR ja mal beim Monatsgespräch ansprechen :)
Große Unternehmen bieten heute in der Egel sowas an, weil sie die Attraktivität des Unternehmen fordern möchten und der Arbeitsmarkt es einfach fordert. (zumind. in Ballungsgebieten und Großstädten.
Erstellt am 10.03.2022 um 13:00 Uhr von Vicky1973
Danke für die Antworten.
Überreden hat nicht geklappt.
Das Angebot die entfallenden Stunden nachzuarbeiten hatte ich gemacht.
Ich hatte gehofft, dass jemand von euch einen entsprechenden Paragraphen kennt