Erstellt am 17.10.2012 um 22:24 Uhr von Erdenbürger
Nein, eine BR Schulung hat nur was mit deinen Amt als BRM zu tun. Eine Weiterbildung die nicht zwangsläufig mit Deiner Tätigkeit als Arbeitnehmer zu tun hat, steht die zusätzlich zu.
Erstellt am 18.10.2012 um 09:31 Uhr von gironimo
Ergänzend dazu: die Freistellung für BR-Seminare richtet sich nach § 37 BetrVG
Erstellt am 18.10.2012 um 11:53 Uhr von Autsch
Also Schulungen nach dem Weiterbidungsgesetz laufen unter §37.7 BetrVg.
Und Seminare für BR-Mitglieder werden in der Regel nach §37.6 BetrVg besucht.
Somit gehen dir deine Tage für deine persönliche Weiterbildung nicht verloren.
Nach 37.6 kannst du nahezu unbegrenzt Seminare für BR besuchen.
Bei Fragen dazu kannst du aber auch jederzeit direkt bei der WAF nachfragen. Die kennen sich damit perfekt aus und helfen dir dann auch dabei.
dann viel Spaß auf deinen Seminaren.
Erstellt am 18.10.2012 um 12:24 Uhr von Kulum
nanana, nich verwurschteln!
Die angesprochene Weiterbildung (5 Tage im Jahr oder 10 Tage in zwei Jahren) fallen unter das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (in NRW - das heißt in jedem Bundesland etwas anders, meint aber das Gleiche) und haben nichts mit dem BetrVG zu tun. Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz ist Landessache und gibt es so auch nicht in allen Bundesländern