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Weiterbildung

H
hoppla
Nov 2016 bearbeitet

Sagt mal, gilt eine BR-Schulung eigentlich als Weiterbildung? Es gibt ja 5 WB-Tage (zumindest in unserem BL und Branche) ... oder wären die dann weg mit einer Schulung?

1.10104

Community-Antworten (4)

E
Erdenbürger

18.10.2012 um 00:24 Uhr

Nein, eine BR Schulung hat nur was mit deinen Amt als BRM zu tun. Eine Weiterbildung die nicht zwangsläufig mit Deiner Tätigkeit als Arbeitnehmer zu tun hat, steht die zusätzlich zu.

G
gironimo

18.10.2012 um 11:31 Uhr

Ergänzend dazu: die Freistellung für BR-Seminare richtet sich nach § 37 BetrVG

A
Autsch

18.10.2012 um 13:53 Uhr

Also Schulungen nach dem Weiterbidungsgesetz laufen unter §37.7 BetrVg.

Und Seminare für BR-Mitglieder werden in der Regel nach §37.6 BetrVg besucht.

Somit gehen dir deine Tage für deine persönliche Weiterbildung nicht verloren.

Nach 37.6 kannst du nahezu unbegrenzt Seminare für BR besuchen.

Bei Fragen dazu kannst du aber auch jederzeit direkt bei der WAF nachfragen. Die kennen sich damit perfekt aus und helfen dir dann auch dabei.

dann viel Spaß auf deinen Seminaren.

K
Kulum

18.10.2012 um 14:24 Uhr

nanana, nich verwurschteln! Die angesprochene Weiterbildung (5 Tage im Jahr oder 10 Tage in zwei Jahren) fallen unter das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (in NRW - das heißt in jedem Bundesland etwas anders, meint aber das Gleiche) und haben nichts mit dem BetrVG zu tun. Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz ist Landessache und gibt es so auch nicht in allen Bundesländern

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