Weiterbildung
Sagt mal, gilt eine BR-Schulung eigentlich als Weiterbildung? Es gibt ja 5 WB-Tage (zumindest in unserem BL und Branche) ... oder wären die dann weg mit einer Schulung?
Community-Antworten (4)
18.10.2012 um 00:24 Uhr
Nein, eine BR Schulung hat nur was mit deinen Amt als BRM zu tun. Eine Weiterbildung die nicht zwangsläufig mit Deiner Tätigkeit als Arbeitnehmer zu tun hat, steht die zusätzlich zu.
18.10.2012 um 11:31 Uhr
Ergänzend dazu: die Freistellung für BR-Seminare richtet sich nach § 37 BetrVG
18.10.2012 um 13:53 Uhr
Also Schulungen nach dem Weiterbidungsgesetz laufen unter §37.7 BetrVg.
Und Seminare für BR-Mitglieder werden in der Regel nach §37.6 BetrVg besucht.
Somit gehen dir deine Tage für deine persönliche Weiterbildung nicht verloren.
Nach 37.6 kannst du nahezu unbegrenzt Seminare für BR besuchen.
Bei Fragen dazu kannst du aber auch jederzeit direkt bei der WAF nachfragen. Die kennen sich damit perfekt aus und helfen dir dann auch dabei.
dann viel Spaß auf deinen Seminaren.
18.10.2012 um 14:24 Uhr
nanana, nich verwurschteln! Die angesprochene Weiterbildung (5 Tage im Jahr oder 10 Tage in zwei Jahren) fallen unter das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (in NRW - das heißt in jedem Bundesland etwas anders, meint aber das Gleiche) und haben nichts mit dem BetrVG zu tun. Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz ist Landessache und gibt es so auch nicht in allen Bundesländern
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