Erstellt am 09.05.2008 um 09:05 Uhr von Sternburg
BR-notwendige Schulungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG beschliesst der BR nach eigenem Ermessen, eine Obergrenze hierfür gibt es nicht; lediglich betriebliche Interessen sind angemessen zu berücksichtigen.
Für lediglich BR-geeignete Schulungen nach § 37 Abs. 7 BetrVG haben BR-Mitglieder Anspruch auf bezahlte Freistellung für max. drei Wochen pro Amtsperiode. Bei erstmals gewählten Mitgliedern beträgt der Anspruch 4 Wochen.
Erstellt am 11.05.2008 um 22:02 Uhr von laffo2
Hallo Muckel,
falls euer AG ein wenig Stress mit den Schulungen macht schau mal unter www.waf-seminar.de
unter der Rubrik Seminar, "Schulungsanspruch", teilweise mit BAG-Urteilen,nach.