Erstellt am 28.10.2011 um 14:10 Uhr von Zardoz
Erstellt am 28.10.2011 um 15:29 Uhr von gironimo
die berufliche Fortbildung unterliegt ja der Mitbestimmung (§§ 96ff BetrVG). Also könnt Ihr ja in Verhandlungen treten und Forderungen stellen.
Einen generellen Anspruch sehe ich auch nicht.
Erstellt am 28.10.2011 um 16:12 Uhr von ganther
Einen generellen Anspruch sehe ich auch nicht....
womit die Verhandlungen ganz schnell lächerlich werden könnten
Erstellt am 28.10.2011 um 23:55 Uhr von rkoch
Und eine Techniker-Ausbildung ist eben KEINE berufliche Fortbildung im Sinne von §96 ff. sondern eine reine Privatsache des AN.... Da muß der AG noch nicht einmal kooperativ sein... und der BR hat nun wirklich null komma gar nix damit zu tun - zumindest in rechtlicher Sicht. Gutwettermachen geht natrlich, so weit man ein gutes Verhältnis zum AG hat.