Erstellt am 15.09.2016 um 11:47 Uhr von UliPK
Das ist Landesrecht und wird auch unterschiedlich gehandhabt.
Siehe hier:
http://www.iwwb.de/weiterbildung.html?seite=26
"Unter Umständen kann sogar ein Anspruch aus der im Arbeitsrecht anerkannten betrieblichen Übung entstehen, beispielsweise, wenn der Arbeitgeber seit Jahren einem abgrenzbaren Teil der Mitarbeiter Fortbildungen gewährt und bezahlt. Ob die Voraussetzungen für das Entstehen einer betrieblichen Übung vorliegen, kann am besten von einem Spezialisten für Arbeitsrecht eingeschätzt werden."
Quelle:https:www.ahs-kanzlei.de/2015/05/anspruch-fortbildung/
Erstellt am 15.09.2016 um 13:12 Uhr von gironimo
§§ 96 - 98 BetrVG. Zumindest könnt Ihr als BR Regeln mit dem AG aushandeln.
Dabei dürfte u.a. eine Rolle spielen, welche Art von Fortbildung es ist und wer der überwiegende Nutznießer ist.