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Weiterbildung

S
susabi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Mitstreiter,

unser AG hat uns für Weiterbildungen immer freigestellt, jetzt sollen wir plötzlich dafür Urlaub nehmen. Die Weiterbildungen sind freiwillig also nicht vom AG angewiesen. Kann man von betrieblicher Übung sprechen.

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Community-Antworten (2)

U
UliPK

15.09.2016 um 13:47 Uhr

Das ist Landesrecht und wird auch unterschiedlich gehandhabt. Siehe hier: http://www.iwwb.de/weiterbildung.html?seite=26

"Unter Umständen kann sogar ein Anspruch aus der im Arbeitsrecht anerkannten betrieblichen Übung entstehen, beispielsweise, wenn der Arbeitgeber seit Jahren einem abgrenzbaren Teil der Mitarbeiter Fortbildungen gewährt und bezahlt. Ob die Voraussetzungen für das Entstehen einer betrieblichen Übung vorliegen, kann am besten von einem Spezialisten für Arbeitsrecht eingeschätzt werden." Quelle:https:www.ahs-kanzlei.de/2015/05/anspruch-fortbildung/

G
gironimo

15.09.2016 um 15:12 Uhr

§§ 96 - 98 BetrVG. Zumindest könnt Ihr als BR Regeln mit dem AG aushandeln.

Dabei dürfte u.a. eine Rolle spielen, welche Art von Fortbildung es ist und wer der überwiegende Nutznießer ist.

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