Weiterbildung
Hallo Forum,
ich bin seit April freigestellter Betriebsrat und möchte nun die Ausbildung zum Personalfachkaufmann in 1jähriger Schulzeit samstags beginnen. Nun meine Frage: Hat diese Weiterbildung etwas mit Personalarbeit zu tun? Ich finde weitestgehend schon, wie ist da die Lage? Macht es Sinn den AG nach einem Zuschuß bzw. evtl. die Kosten kpl. zu übernehmen, anzufragen?
Für Antworten vielen Dank!
Community-Antworten (2)
15.07.2014 um 13:53 Uhr
Fragen kostet meist nichts, solange es kein Anwalt ist der gefragt wird.Also einfach machen. Danach bist du im Bilde.
15.07.2014 um 18:07 Uhr
Was machst Du denn sonst so beruflich? Es gilt ja § 38 Abs. 4 BetrVG.
Und gibt es bei Euch im Betrieb berufliche Qualifizierung (bei der ja auch die Mitbestimmung besteht)?
Aber ansonsten hat mein Vorredner recht: Fragen kostet nichts.
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