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Auswahlrichtlinien

W
walterBR
Jan 2018 bearbeitet

Wir diskutieren im Betrieb über Auswahlrichtlinien (§ 95 BetrVG). Wie seht Ihr das; macht sowas in einem Betrieb mit 650 Mitarbeitern Sinn? Legt man sich da nicht viel zu sehr fest und ist dann nicht mehr flexibel genug, um auf besondere Fälle eingehen zu können?

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Community-Antworten (7)

R
rkoch

26.10.2011 um 18:06 Uhr

Auf die Größe des Betriebes kommt es nicht an. Nur auf die Situation.

Tatsächlich schränken Auswahlrichtlinien einerseits ein, andererseits geben sie aber auch klare Regeln vor (zumindest sollten sie das tun). I.d.R. wird empfohlen es bleiben zu lassen!

Es KANN Situationen geben wo Regeln Sinn machen. z.B. Einstellungsvoraussetzung zur Bedienung einer CNC-Maschine ist eine abgeschlossene Berufsausbilung im Bereich Maschinenbau. Oder: Voraussetzung für eine Chefarztstelle sind 10 Jahre praktische Erfahrung als praktizierender Arzt.

Aber selbst an diesen simplem, logisch klingenden Beispielen kommt das Problem auf:

Ein ungelernter, der seit 25 Jahren an CNC-Maschinen arbeitet ist möglicherweise für die Stelle besser geeignet als ein gerade ausgelernter Maschinenschlosser, fällt aber durchs Raster da er keine abgeschlossene Berufsausbildung mitbringt.

Ein 10 Jahre praktizierender Arzt der aber nicht den Hauch von Führungsqualität hat ist der Mann der Wahl, aber ein Arzt der sich in 15 Jahren an der Uni in eine Führungsposition hochgearbeitet hat und ein gestandener Chef wäre fällt wegen "zu wenig praktischer Erfahrung" durchs Raster....

Viel Spaß beim schließen derartiger Lücken. Eine Lösung sind Gummi-Regeln mit viel "sollte" und "empfehlenswert" und "möglichst". Aber wo bleibt dann der Sinn? Das sind Regeln die sowieso angewendet werden sollten. Die würden dann bestenfalls verhindern das Cheffe den absolut ungeeigneten Schwager einstellt.

Am Ende müsst ihr selbst solche Spielchen anstellen um zu sehen ob für Euch derartige Regeln ein Fluch oder ein Segen wären.

L
Lernender

27.10.2011 um 12:26 Uhr

Vorteil von Auswahlrichtlinien kann sein, dass Lohndumping erschwert wird.

z.B. nach Tarifvertrag ist eine bestimmte Stelle wenn sie von einem Facharbeiter besetzt wird mit 20,-€ zu vergüten, ein angelernter Mitarbeiter der die gleichen Aufgaben übernimmt erhält 10,-€

K
Kölner

27.10.2011 um 12:30 Uhr

@Lernender Wenn das ein Beispiel für Auswahlrichtlinien sein sollen, dann wären diese ungerecht (Stichwort: Gleiche Aufgaben!).

L
Lernender

27.10.2011 um 13:35 Uhr

@kölner gleiche Arbeit gleicher Lohn in unserer Republik?

R
rkoch

27.10.2011 um 16:03 Uhr

@Lernender

Zumindest in einem tarifgebundenen Unternehmen mit vernünftigem Tarifvertrag und aktivem BR sollte das tatsächlich realisiserbar sein, denn:

nach Tarifvertrag ist eine bestimmte Stelle wenn sie von einem Facharbeiter besetzt wird mit 20,-€ zu vergüten, ein angelernter Mitarbeiter der die gleichen Aufgaben übernimmt erhält 10,-€

Genau DAS wirst Du in einem vernünftigen TV NICHT finden! Vielmehr lauten die Regeln i.d.R. etwa so:

EG X: Die Aufgabe erfordert Kenntnisse und Fertigkeiten wie sie i.d.R. in einer Ausbilung mit einer Dauer von mindestens 3 Jahren erworben werden. Die insgesamt erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten können auch auf andere Weise erworben werden.

Der Nachweis des Abschlusses der in einer Entgeltgruppe aufgeführten Ausbildung oder Weiterbildung ist nicht erforderlich, andererseits begründet der Nachweis einer entsprechenden Ausbildung keinen Anspruch auf die Eingruppierung in eine bestimmte Entgeltgruppe.

sinng. Zitat Ende (TV ERA)

In diesem Sinne glaube ich das bestenfalls ein TV der christlichen einen derartigen Mist enthalten könnte....

Der Sinn (so es einen gibt) von Regeln nach §95 ist z.B. eben dafür zu sorgen, das eine ausreichende Qualifikation sichergestellt wird, nur wird es eben schwierig eine Formulierung zu finden die eben auch AN OHNE nachgewiesene Ausbildung aber mit ausreichender Qualifikation den Zugang zu einer Tätigkeit ermöglicht.

L
Lernender

27.10.2011 um 16:59 Uhr

@rkoch Leider nicht nur die die christlichen. Auch im TVöD gibt es dazu noch keine Regelung, gehört genau wie eine Entgeltordung zu den Restanten.

P
paula

27.10.2011 um 19:22 Uhr

@lernender

Trotzdem halte ich Deinen Ansatz über die Auswahlrichlinie für absolut falsch. Denn Das würde dazu führen, dass manche Leute von Aufgaben abgeschnitten werden, die sie vielleicht gerne übernehmen würden und der AG stellt sich am Ende des Tages hin und sagt: Sorry würde dich hier gerne nehmen aber ich darf nicht

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