Auswahlrichtlinien bei leitenden Angestellten
Es geht um die Einstellung eines Leitenden Angestellten. Ich weiß, dass der BR da kein MBR hat. Nun legt die Betriebsführung für die Besetzung dieses Arbeitsplatzes Auswahlrichtlinien fest, die mit den Arbeitsaufgaben dieses Leitenden Angestellten nichts zu tun haben bzw. sogar der Ausschreibung widersprechen. Kann man da als BR etwas tun oder muss man das so hinnehmen?
Community-Antworten (1)
06.03.2015 um 11:45 Uhr
Und wenn die Auswahlrichtlinie für den kaufmännischen Leiter "Vorerfahrung im Verpacken und Versenden der Waren" lautet - Ihr habt damit nichts zu tun, wenn er dennoch ein echter LA bleibt.
Oder glaubt ihr, LA machen nur und ausschließlich solche Tätigkeiten? Manche bringen sogar eigenmächtig den Müll raus...
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