Auswahlrichtlinien
hallo zusammen,
wir haben in der firma keine Auswahlrichtlinien/regelung. nach welchen prinzip wird ausgewählt und was kann ich als BR machen? es wird ein Test geschrieben wer unter 80%kommt fällt weg heisst es, aber es ist nirgends fest geschrieben?
bitte um euren Rat.
Community-Antworten (8)
28.06.2016 um 12:03 Uhr
Wie viele Mitarbeiter habt ihr?
28.06.2016 um 12:07 Uhr
über 1100 Mitarbeiter. 15 köpfiges gremium.
28.06.2016 um 12:20 Uhr
Wer oder was wird denn ausgewählt? Ansonsten ist der BR in der Mitbestimmung (Paragraph 94 BetrVG. Ihr könnt also eine BV aushandeln.
28.06.2016 um 12:27 Uhr
Ich würde hier sogar noch den weiteren Schritt gehen und § 95 Absatz 2 ins Spiel bringen:
"In Betrieben mit mehr als 500 Arbeitnehmern kann der Betriebsrat die Aufstellung von Richtlinien über die bei Maßnahmen des Absatzes 1 Satz 1 zu beachtenden fachlichen und persönlichen Voraussetzungen und sozialen Gesichtspunkte verlangen. Kommt eine Einigung über die Richtlinien oder ihren Inhalt nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat."
Ihr habt hier also ein ziemliches scharfes Schwert. Allerdings solltet Ihr Euch Euer Vorgehen auch vorher gut überlegen. Denn wenn Ihr Euch auf einen Test einlasst, ist es meiner Meinung nach völlig logisch, daß unter einer bestimmten Prozentzahl die Bewerber "raus sind". Das wird sich auch durch eine BV über die Einigungsstelle kaum ändern lassen.
28.06.2016 um 13:46 Uhr
es ist eine interne stelle. die auswahl wurde getroffen nach testergebnissen welche über 80% geschafft haben die wurden zum gespräch eingeladen. was dem BR nicht passt ist das die geschäftsleitung uns sagt das der test mit 25% und das gespräch mit 75% in die gesamtnote einfließt also kann die GL in den Gesprächen leute bevorzugen und dessen gesamtnote besser stellen. was können wir dagegen machen? die firma gibt es seit 1999 am frankfurter flughafen und sowas ist nirgends festgehalten.
28.06.2016 um 13:57 Uhr
Nun ja ... selbst wenn sich das Verhältnis auf 75% Test und 25% Gespräch rumdrehen würde, könnte der AG sicher die Leute immer noch "besser stellen", die er haben will.
Letztlich ist die Auswahlentscheidung eine Entscheidung des AG. Wenn Ihr in die Einigungsstelle mit der Erwartung geht, für 100%ige Korrektheit / Objektivität sorgen zu wollen, werden Ihr vermutlich enttäuscht werden.
28.06.2016 um 18:04 Uhr
Ich würde das Ereignis zum Anlass nehmen, um beim AG Eure Mitbestimmung einzufordern. (also mit dem Ziel, dass dieses Test nicht mehr angewendet wird; bzw. es ein mit Euch abgestimmten Test gibt).
Um in diesen Einzelfall selbst etwas zu bewegen? Da müsstet Ihr schon unabhängig vom Testergebnis Nachteile im Sinne des § 99 BetrVG aufzeigen können.
28.06.2016 um 21:57 Uhr
@ emree
Sollen das jetzt die Hausaufgaben für Deine Klage sein?
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