Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema Betriebsratswahl, genauer gesagt Briefwahl.
Nehmen wir mal an, dass in einem Betrieb 91 Wahlberechtigte sind und davon knapp 40 Personen auf Grund von Home-Office-Pflicht Briefwahl fristgerecht beantragt haben und die Wahlunterlagen auch ohne schuldhaftes Zögern verschickt wurden. Die Frist zur Rücksendung der Briefwahlunterlagen endete einen Tag vor der Wahlversammlung. Fristen wurden alle soweit eingehalten. Durch die späte Ernennung des Wahlvorstands wurden sämtliche Fristen aber auf das mögliche Minimum gelegt.

Die Wahl fand statt. Insgesamt haben sich 44 Personen an der Wahl beteiligt, ca. 25 davon per Briefwahl. Stimmen wurden ausgezählt, alles fein.

Wählerinnen und Wähler berichteten aber, dass die Postlaufzeiten zum Teil sehr lang gewesen seien. Teilweise haben Briefe 4 Tage gebraucht, um die Wähler*innen zu erreichen. 2 Tage nach der Wahl sind noch 11 Rückumschläge eingangen (was immerhin 12 Prozent aller Wahlbeteiligten ausmacht).

Daraus ergeben sich ein paar Fragen:

1. Ist die Wahl dennoch gültig? Könnte sie ggf. angefochten werden?
2. Gibt es eine Möglichkeit (oder sogar Pflicht?), die zu spät eingetroffenen Stimmen noch auszuzählen und das vorläufige Ergebnis ggf. zu korrigieren?
3. Sollte der Wahlvorstand (sofern es eine Möglichkeit gibt, die Stimmen zu berücksichtigen) eher selbst aktiv werden oder lediglich reagieren, falls Einsprüche / Beschwerden kommen?

Vielen Dank für die Hilfe! Bin sehr gespannt.