Am 17.03.10 war um 24Uhr Ende der Einreichung der Vorschlagslisten. Es wurden drei Listen abgegeben, davon eine um 14 Uhr. Der Wahlvorstand konnte diese Liste nicht mehr bis 24Uhr prüfen und hat den Listenführern auch nicht mehr bescheid gegeben, dass ihre Liste wahrscheinlich ungültig ist, da mit Korrekturband ein Name "übermalt" wurde. Die Listenführer wurden nicht mehr informiert, da sie sich nicht mehr in der Arbeit befanden und Leute die zu Liste befragt werden sollten auch erst am nächsten Tag wieder zur Verfügung gestanden sind.
Die Liste wurde erst am nächsten Tag als ungültig erklärt. Die beiden Listenführer hatten also nicht mehr die Möglichkeit, Ihre Liste zu korrigieren bzw. eine neue einzureichen, obwohl es ja am Vortag von der Zeit her noch möglich gewesen wäre.
Ist das rechtens oder kann die Wahl angefochten werden?