Erstellt am 13.03.2014 um 11:20 Uhr von rolfo
Die Stimmzettel sind gültig, allerdings wird nur 1 Stimme gezählt, also 1 Kreuzchen.
Bei einer Personenwahl kann ich ja auch 1 Person 10 Stimmen geben und nur 1 wird gezählt.
Erstellt am 13.03.2014 um 11:40 Uhr von mibuduesseldorf
Nun hat der Wahlvorstand die Stimmzettel allerdings für ungültig erklärt bzw. eine Person im Wahlvorstand alleine.
Können die Stimmen nachträglich als gültig korrigiert werden?
Das hätte Auswirkungen auf die Sitze, sprich es würde eine Person raus, eine andere
einziehen.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist das Ergebnis ja nicht korrekt.
Erstellt am 13.03.2014 um 11:41 Uhr von nicoline
mibuduesseldorf,
ich finde durch diese Art des Ankreuzens ist der Wählerwille deutlich erkennbar, für mich wäre der Stimmzettel gültig, unabhängig davon, wieviele Kreuze darauf sind.
Erstellt am 13.03.2014 um 11:49 Uhr von mibuduesseldorf
ok, aber wie gehen wir jetzt vor?
Die Wahl anfechten? Oder die Stimmen einfach für gültig erklären
und ein neues Ergebnis veröffentlichen?
Wie ist hier die Rechtslage, was sind die Möglichkeiten?
Erstellt am 13.03.2014 um 11:53 Uhr von rolfo
Wie kommt es, dass nur 1 Person des Wahlvorstands das entscheidet, dafür seid ihr doch mindestens 3.
Jetzt sollte der Wahlvorstand seine Bekanntgabe des Wahlergebnisses berichtigen.
Wird zwar Ärger mit den anderen geben, aber besser jetzt als wenn die Wahl angefochten wird.
Erstellt am 13.03.2014 um 11:55 Uhr von gironimo
Einer allein kann nicht entscheiden. Der Wahlvorstand beschließt gemeinsam, ob eine Stimme ungültig ist. Wenn dadurch das Wahlergebnis beeinflusst wird, gäbe es ja sogar einen Anfechtungsgrund!
Aus meiner Sicht ist der Stimmzettel gültig. Wenn noch kein Ergebnis als endgültig veröffentlicht wurde, könnt Ihr den Punkt noch einmal korrigieren.
Erstellt am 13.03.2014 um 11:56 Uhr von mibuduesseldorf
rolfo
Das wird ein Problem. Denn die Person des Wahlvorstandes, die die Stimmen für ungütlig erklärt hat, wird ihren Sitz im BR verlieren, wenn diese drei Stimmen nachträglich gezählt
werden. Deswegen wird sich dagegen gesträubt.
Welche Mittel haben die Nicht-Wahlvorständler jetzt?
P.S.: Es wurde schon ein Endergebnis veröffentlicht. Dennoch ist es ja so nicht richtig.
Also bleibt nur die Anfechtung?
Erstellt am 13.03.2014 um 11:58 Uhr von Nubbel
Erstellt am 13.03.2014 um 12:00 Uhr von mibuduesseldorf
Weil es sich um drei Wahlzettel handelt.
Erstellt am 13.03.2014 um 12:11 Uhr von Aidan
Das vom Wahlvorstand festgestellte und bekanntgemachte Ergebnis ist verbindlich.
Hieran kann nur ein Arbeitsgericht im Rahmen einer Anfechtung etwas drehen, teilweise machen die das sogar, auch wenn ich dafür eigentlich keine Handlungsgrundlage im Gesetz sehe.
Also:
Wenn Anfechtung kommt, versuchen korrigieren zu lassen. Evtl Neuwahl, je nach Tageslaune des Richters.
Wenn keine Anfechtung kommt, lebt ihr damit - und macht es beim nächsten Mal besser.
Könnt ihr nicht damit leben, tretet als BR zurück und macht selbst ne Neuwahl.