Erstellt am 02.04.2010 um 21:57 Uhr von nicoline
Evani,
*da Liste 2, 3 und 5 von der Wahl durch den Wahlvorstand ausgeschlossen wurden wegen rechtlicher Bedenken weil zuviele Stimmen auf die Listen gefallen sind.*
Wie bitte?????????????? Man glaubt echt nicht, was in dieser, unserer Republik im Ablauf einer BR Wahl alles möglich ist. Ich bin jetzt sprachlos!
Erstellt am 02.04.2010 um 22:00 Uhr von MonaLisa
@Evani,
Dinge gibt es, die gibt es nicht.....
Die Wahl ist sowas von ungültig! Der Wahlvorstand ist zu dem Zeitpunkt, wenn der BRV gewählt wird, gar nicht mehr im Amt, es gibt ihn dann schlicht und einfach nicht mehr, denn wenn der Wahlvorstandsvorsitzende die konstituierende Sitzung eröffnet und ein Wahlleiter gewählt worden ist, hat der Wahlvorstandsvorsitzende die Sitzung zu verlassen, ausser er gehört selbst zum neugewählten Gremium.
Das Gremium des Wahlvorstand löst sich direkt danach in Luft und Wohlgefallen auf.
Wenn ich lese, wie euer Wahlvorstand handelt, frage ich mich allen ernstes, ob die Wahl an sich und überhaupt richtig abgelaufen ist.
Erstellt am 02.04.2010 um 22:09 Uhr von nicoline
MonaLisa,
*hat der Wahlvorstandsvorsitzende die Sitzung zu verlassen*
aber nur dann, wenn er nicht zufällig alles in einer Person vereint: WV, Wahlleiter, BRM. Gibt ja nichts, was es nicht gibt und hier vermute ich, dass es so einiges gibt ;-(((, was die Wahl natürlich nicht gültig macht!
Erstellt am 02.04.2010 um 22:13 Uhr von MonaLisa
Erstellt am 02.04.2010 um 22:15 Uhr von nicoline
frohe Ostern liebe MonaLisa ;-)))
Erstellt am 03.04.2010 um 09:40 Uhr von Evian
Heute haben wir folgende Aushänge gehabt. Der Wahlvorstand erklert die Wahl für ungültig und leitet neue Wahl ein. Es wird eine Pesönlichkeitswahl beschlossen.Was ist zu tun?
Erstellt am 03.04.2010 um 10:26 Uhr von MonaLisa
@Evian,
die Wahl abzubrechen war in eurer Situation das einzig richtige....
Nur fängt der Ärger schon wieder an! Eine Persönlichkeitswahl kann nicht beschlossen werden!
Taucht eine zweite - oder weitere - Liste auf, habt ihr Listenwahl! Ich denke du weisst was zu tun ist! ;-)
Und noch was, du kannst im nachhinein das Häkchen mit den *7 Antworten* noch entfernen!
Erstellt am 03.04.2010 um 11:47 Uhr von Evani
Wenn ich also alles richtig verstanden habe, dann darf man eine Wahl einfach mal für ungültig erklären. Das müsste ich vor 4 Jahren schon gewusst haben.
Danke Monalisa für Deine Antwort, das hilft mir für ide Zukunft.
Erstellt am 03.04.2010 um 12:12 Uhr von Petrus
@evani:
Nochmal für mich zum mitschreiben:
Ich habt gewählt; das Wahlergebnis passt dem Wahlvorstand nicht. Also schließt er die Vertreter von 3 Listen von der konstituierenden BR-Sitzung aus. Als er feststellt, dass die Wahl des BRV so nicht gültig ist, erklärt er die komplette Betriebsratswahl für ungültig und leitet eine neue ein.
Hab ich das richtig verstanden? Spannend... Vor allem, dass die Vertreter von LIste 2,3,5 noch nicht längst beim Gericht sind.
Erstellt am 03.04.2010 um 12:55 Uhr von Evani
Wir sind ein Betrieb mit mehr Ausländern als deutschen. Der Wahlvorstand hat das aber so gesagt. Er sagte die Wahl ist nicht richtig da zuviele die falsche Liste genommen haben und das Ergebnis nicht gut sei für den Betrieb, die Ngg will das auch nicht so. So muss also neu gewählt werden. Die listen zur wahl des Vorsitz sind ausgeschlossen weil sie die wahren verhältnisse im betrieb nicht wiedergeben. deswegen wird auch neu gewählt. Briefwahl wurde dieses mal auch nicht erlaubt. soll beim nächsten mal aber sein.
Im schreiben heute steht auch man muss sich bei der nächsten wahl erst mal als bewerber beim Vorstand vorstellen und bewerben.
Erstellt am 03.04.2010 um 13:03 Uhr von AnneKanne
Also, wenn diese Frage am 1.4. aufgetaucht wäre, hätte ich sie für einen sehr schlechten Aprilscherz gehalten. Aber es scheint ja wohl wahr zu sein. Ich kann es nicht fassen! Sucht Euch Hilfe, der Wahlvorstand scheint ja sehr, sehr AGfreundlich zu sein und erzählt Euch Dinge, die auf jeden Fall angezweifelt werden müssen.