W.A.F. LogoSeminare

BR-Wahl und seine Gültigkeit

N
NürnBR
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen,

ich habe da mal eine Frage:

Ich bin Vorsitzender im Wahlausschuss. Wir haben am letzten Freitag gewählt. Da der Wahlausschuss ausschließlich aus BR- Mitgliedern besteht, haben wir auch das BR-Büro als Wahlausschussbüro genutzt.

Zum Sachverhalt: Als ich heute in das BR-Büro kam, bemerkte ich, wie sich ein weiteres BR-Mitglied (ist nicht im Wahlausschuss) über die ausgefüllten Wahlzettel hermachte. Diese wurden von uns am Ende der Wahl, ordentlich sortiert. (nach Auszählungsfaktor)

Müssen wir jetzt die Auszählung nochmals vornehmen! (Der Verdacht ist, dass hier eventuell, Stimmzettel manupuliert wurden,(durch zuzätzliche Kreuze) oder Stimmzettel verschwunden sind. Dann stimmt ja unser Ergebnis vom Freitag nicht mehr.... Was nun...????

Bitte um schnellstmöglich Anwort!

Lagerfritz

1.84604

Community-Antworten (4)

H
Hannelore

25.04.2010 um 22:56 Uhr

Wenn ihr richtig gehandelt habt, also die WO beachtet habt, habt ihr nach der Auszählung das Wahlergebnis festgestellt und das Wahlprotokoll erstellt und falls alle Gewählten anwesend waren und die Annahme der Wahl erklärt habenm dass Ergebnis der Wahl veröffentlicht. Damit wäre die Wahlbeendet. Einzige Aufgabe dann noch Einladung zur konstituierenden Sitzung und Eröffnung dieser und Wahl der BRV.

Die Wahlunterlagen werden ja an den Br zur Aufbewahrung übergeben. Der ist dann für die ordnungsgemäße Aufbewahrung verantwortlich.

Also Anfechtungsgrund usw. bei ordentlichem Ablauf der Wahl keiner

D
DerAlteHeini

25.04.2010 um 23:05 Uhr

NürnBR Hat der neue BR sich schon konstituiert und wurden die Wahlunterlagen dem neuen BR schon zur Aufbewahrung übergeben?

Wenn ja, ist der Wahlvorstand erloschen und die ehemaligen Wahlvorstandmitglieder haben keinerlei Rechte hier noch aktiv zu werden.

Wenn nein, sollte diese Begebenheit dokumentiert und den Wahlunterlagen beigelegt werden.

Auf jedenfall ist das protokollierte Wahlergebnis gültig.

B
BRsimona

25.04.2010 um 23:28 Uhr

sehe es wie meine Vorredner!

Würde aber noch etwas machen: es könnte sich reich strafrechtlich um einen untauglichen Wahlfälschungsbetrug handeln. Daher würde ich sofort die Staatsanwaltschaft einschalten

R
rkoch

26.04.2010 um 11:14 Uhr

@BRsimona

Nee, auf keinen Fall Staatsanwalt. Die Wahl ist durch und gültig. Ein nachträgliches Ändern der Wahlzettel würde einzig bei einer Wahlanfechtung eventuell relevant werden.

So lange keine Wahlanfechtung erfolgt sind die Wahlzettel nur noch wertloses Papier, insofern nicht mit Kanonen nach Spatzen schießen und auch noch die Welt verrückt machen, das bringt bestenfalls den AG auf dumme Ideen. Die mögliche Manipulation dokumentieren ist der richtige Weg. Auch nicht nochmal auszählen! Das tut nichts zur Sache! Wenn es denn zur Wahlanfechtung käme würde die potentielle Manipulation auffliegen und dann kommt der Staatsanwalt u.U. ganz von alleine. Keine Wahlanfechtung -> Manipulation vollkommen egal.

Ihre Antwort