Erstellt am 04.03.2010 um 13:02 Uhr von Tanzbär
Was habt ihr schon vor Ende der Wahl "vorgezählt"? Eingegangene Stimmen? Wie geht das denn?
Erstellt am 04.03.2010 um 13:07 Uhr von BRVLH
Ja und zwar zu 100%.
Jetzt stellt sich aber die Frage, warum gerade der Serverwechsel auf diesen Tag gelegt wurde?? Wer hat es angeordnet? AG?? Dann wäre es eine grobe Behinderung der Wahl.
Erstellt am 04.03.2010 um 13:13 Uhr von Tanzbär
Also hattet ihr die Wahl über mehrere Tage geplant und wart eher fertig. ok.
Wenn die erste Auszählung öffentlich war, ist alles gut, denke ich, sollte sie jedoch hinter verschlossenen Türen stattgefunden haben, möchte ich jetzt nicht in euerer Wäsche stecken ...
Was hat der Serverwechsel mit Wahlbehinderung zu tun?
Erstellt am 04.03.2010 um 13:24 Uhr von BRVLH
ist ja möglich, das die Wahl über elektronischem Weg durchgeführt wird und dann wäre es eine Wahlbehinderung.
Und ja es ist möglich, wurde bereits 2002 das erste mal durch geführt.
http://www.pressetext.de/news/020711031/betriebsrat-bei-t-systems-online-gewaehlt/
Erstellt am 04.03.2010 um 13:27 Uhr von Tanzbär
Das hat aber mit dem Problem nichts zu tun.
Erstellt am 04.03.2010 um 13:39 Uhr von mainpower
@@BRVLH,
@bolero schreibt aber dass alle zu erwartenden Umschläge da sind. Also keine eletronischen Wege, also keine Wahlbehinderung! Wenn jetz hinter verschlossener Tür und ohne dass es vorher bekanntgegeben wurde ausgezählt worden ist könnte die Wahl anfechtbar sein.
Erstellt am 04.03.2010 um 13:41 Uhr von bolero
Naja, die Kollegen in dem Büro wo die Wahl stattgefunden waren schon anwesend, von daher war es öffentlich. Aus anderen Büros hatten die Kollegen aber nicht die Gelegenheit, das war ja eine spontane Aktion und nicht lange im voraus angekündigt.
Erstellt am 04.03.2010 um 13:55 Uhr von peters
Im Wahlausschreiben ist angekündigt, wann und wo die öffentliche Auszählung stattfindet. Wenn die tatsächliche Auszählung aber plötzlich früher stattfindet bzw beginnt und die Beschäftigten darüber gar nicht informiert sind, ist das ein klarer Verstoß.
Dazu ein Urteil:
Wenn der Wahlvorstand die Umschläge der Briefwähler bereits vor Öffnung des Wahllokals öffnet und auszählt, wird die gesamte Betriebsratswahl unwirksam. Dieses Vorgehen stellt einen Verstoß gegen § 26 Abs. 1 der Wahlordnung dar, in dem ausdrücklich die Stimmenauszählung in „öffentlicher Sitzung“ gefordert wird. Auch wenn der Wahlvorstand vollzählig anwesend ist, stellt dies keine Öffentlichkeit her. Ebenfalls nicht zulässig war die persönliche Stimmabgabe zweier Mitarbeiter vor Beginn der im Wahlausschreiben angegebenen Wahlzeit.
Landesarbeitsgericht Nürnberg am 27. November 2007, Az. 6 TaBV 46/07
Erstellt am 04.03.2010 um 13:59 Uhr von bolero
Gut, wäre dann nur die Frage der Beweispflicht der Kollegin, dass die BR Umschläge tatsächlich vorher geöffnet wurden. Halten alle dicht dann wird sie da auch nichts machen können, findet Sie Zeugen ist die Wahl unwirksam.
Erstellt am 04.03.2010 um 14:15 Uhr von peters
*dann wird sie da auch nichts machen können,...*
Doch, sie kann die Wahl anfechten. Zeugen wird sicher das Gericht dann suchen und da stellt sich die Frage, ob der WV sich dann dumm stellen kann.
Erstellt am 04.03.2010 um 14:19 Uhr von kepdbr
@bolereo
ich frage mich jetzt ernsthaft, was ein serverwechsel mit einer auszählung zu tun hat. ausgezählt wird ja von hand oder habt ihr eine software die automatisch erkennt und die stimmen vermerkt und die ganze arbeit für euch macht?
wenn zumindest noch andere kollegen, außer WV, anwesend waren, warum sollten die lügen und eine vorläufige auszählung verneinen? ich finde diese ganze vorgehensweise zweifelhaft, sorry
Erstellt am 04.03.2010 um 15:05 Uhr von Kölner
@bolero
Ich halte eine erfolgreiche Anfechtung für sehr wahrscheinlich!
Erstellt am 04.03.2010 um 15:14 Uhr von bolero
Ja, das ganze ist auch blöd gelaufen. Im Nachhinein bin ich auch schlauer und hätte besser aufpassen sollen, jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen und ich versuche den Schaden so gering wie möglich zu halten.
@kepdbr Der Kollege aus dem Wahlvorstand ist auch gleichzeitig unserer EDV Betreuuer und hatte daher nachmittags mit dem Serverwechsel zu tun...die Wahl wurde generell per Briefwahl durchgeführt. Letztendlich will ich damit sagen, dass wir das vorherige Auszählen deshalb gemacht, um an dem Tag des Servcerwechsels dem Wahlvostandskollegen mehr Zeit für die EDV zu geben.
Erstellt am 04.03.2010 um 20:20 Uhr von peanuts
"die Wahl wurde generell per Briefwahl durchgeführt."
Ein weiterer Grund, diese BR-Wahl erfolgreich anfechten zu können. Und in Kombination mit dieser Schwachsinnsidee, die Stimmen einfach vorzeitig auszuzählen, würde mich die Feststellung einer NICHTIGEN BR-Wahl nicht wundern.
Erstellt am 04.03.2010 um 20:28 Uhr von bolero
Ok, vielen Dank für die Hilfe, dann wird die Gerechtigkeit hoffentlich seinen Lauf nehmen!
Erstellt am 04.03.2010 um 21:22 Uhr von rainerw
Aber auch nur wenn jemand fristgerecht klagt.