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Wahl gültig?

B
bolero
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

folgender Fall: das offizielle BR Wahl Ende ist für Dienstag Abend 18:00 angekündigt. Da aber kurzfristig für Dienstag Nachmittag ein Serverwechsel angekündigt wird und da am Montag schon alle erwarteten Umschläge da sind wurde schon einmal am Montag vorgezählt, die endgültige Auszählung fand dann aber am Mittwoch morgen statt. Jetzt hat eine Kollegin die nicht in den BR gewählt wurde wegen einer Indiskretion Wind davon bekommen und fragt, ob das ganze jetzt angefochten werden können. Ist dieses der Fall? Danke schonmal für die Hilfe!

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Community-Antworten (16)

T
Tanzbär

04.03.2010 um 14:02 Uhr

Was habt ihr schon vor Ende der Wahl "vorgezählt"? Eingegangene Stimmen? Wie geht das denn?

B
BRVLH

04.03.2010 um 14:07 Uhr

Ja und zwar zu 100%. Jetzt stellt sich aber die Frage, warum gerade der Serverwechsel auf diesen Tag gelegt wurde?? Wer hat es angeordnet? AG?? Dann wäre es eine grobe Behinderung der Wahl.

T
Tanzbär

04.03.2010 um 14:13 Uhr

Also hattet ihr die Wahl über mehrere Tage geplant und wart eher fertig. ok. Wenn die erste Auszählung öffentlich war, ist alles gut, denke ich, sollte sie jedoch hinter verschlossenen Türen stattgefunden haben, möchte ich jetzt nicht in euerer Wäsche stecken ... Was hat der Serverwechsel mit Wahlbehinderung zu tun?

B
BRVLH

04.03.2010 um 14:24 Uhr

ist ja möglich, das die Wahl über elektronischem Weg durchgeführt wird und dann wäre es eine Wahlbehinderung.

Und ja es ist möglich, wurde bereits 2002 das erste mal durch geführt.

http://www.pressetext.de/news/020711031/betriebsrat-bei-t-systems-online-gewaehlt/

T
Tanzbär

04.03.2010 um 14:27 Uhr

Das hat aber mit dem Problem nichts zu tun.

M
Mainpower

04.03.2010 um 14:39 Uhr

@@BRVLH, @bolero schreibt aber dass alle zu erwartenden Umschläge da sind. Also keine eletronischen Wege, also keine Wahlbehinderung! Wenn jetz hinter verschlossener Tür und ohne dass es vorher bekanntgegeben wurde ausgezählt worden ist könnte die Wahl anfechtbar sein.

B
bolero

04.03.2010 um 14:41 Uhr

Naja, die Kollegen in dem Büro wo die Wahl stattgefunden waren schon anwesend, von daher war es öffentlich. Aus anderen Büros hatten die Kollegen aber nicht die Gelegenheit, das war ja eine spontane Aktion und nicht lange im voraus angekündigt.

P
peters

04.03.2010 um 14:55 Uhr

Im Wahlausschreiben ist angekündigt, wann und wo die öffentliche Auszählung stattfindet. Wenn die tatsächliche Auszählung aber plötzlich früher stattfindet bzw beginnt und die Beschäftigten darüber gar nicht informiert sind, ist das ein klarer Verstoß.

Dazu ein Urteil:

Wenn der Wahlvorstand die Umschläge der Briefwähler bereits vor Öffnung des Wahllokals öffnet und auszählt, wird die gesamte Betriebsratswahl unwirksam. Dieses Vorgehen stellt einen Verstoß gegen § 26 Abs. 1 der Wahlordnung dar, in dem ausdrücklich die Stimmenauszählung in „öffentlicher Sitzung“ gefordert wird. Auch wenn der Wahlvorstand vollzählig anwesend ist, stellt dies keine Öffentlichkeit her. Ebenfalls nicht zulässig war die persönliche Stimmabgabe zweier Mitarbeiter vor Beginn der im Wahlausschreiben angegebenen Wahlzeit.

Landesarbeitsgericht Nürnberg am 27. November 2007, Az. 6 TaBV 46/07

B
bolero

04.03.2010 um 14:59 Uhr

Gut, wäre dann nur die Frage der Beweispflicht der Kollegin, dass die BR Umschläge tatsächlich vorher geöffnet wurden. Halten alle dicht dann wird sie da auch nichts machen können, findet Sie Zeugen ist die Wahl unwirksam.

P
peters

04.03.2010 um 15:15 Uhr

dann wird sie da auch nichts machen können,...

Doch, sie kann die Wahl anfechten. Zeugen wird sicher das Gericht dann suchen und da stellt sich die Frage, ob der WV sich dann dumm stellen kann.

K
kepdbr

04.03.2010 um 15:19 Uhr

@bolereo ich frage mich jetzt ernsthaft, was ein serverwechsel mit einer auszählung zu tun hat. ausgezählt wird ja von hand oder habt ihr eine software die automatisch erkennt und die stimmen vermerkt und die ganze arbeit für euch macht?

wenn zumindest noch andere kollegen, außer WV, anwesend waren, warum sollten die lügen und eine vorläufige auszählung verneinen? ich finde diese ganze vorgehensweise zweifelhaft, sorry

K
Kölner

04.03.2010 um 16:05 Uhr

@bolero Ich halte eine erfolgreiche Anfechtung für sehr wahrscheinlich!

B
bolero

04.03.2010 um 16:14 Uhr

Ja, das ganze ist auch blöd gelaufen. Im Nachhinein bin ich auch schlauer und hätte besser aufpassen sollen, jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen und ich versuche den Schaden so gering wie möglich zu halten.

@kepdbr Der Kollege aus dem Wahlvorstand ist auch gleichzeitig unserer EDV Betreuuer und hatte daher nachmittags mit dem Serverwechsel zu tun...die Wahl wurde generell per Briefwahl durchgeführt. Letztendlich will ich damit sagen, dass wir das vorherige Auszählen deshalb gemacht, um an dem Tag des Servcerwechsels dem Wahlvostandskollegen mehr Zeit für die EDV zu geben.

P
Peanuts

04.03.2010 um 21:20 Uhr

"die Wahl wurde generell per Briefwahl durchgeführt."

Ein weiterer Grund, diese BR-Wahl erfolgreich anfechten zu können. Und in Kombination mit dieser Schwachsinnsidee, die Stimmen einfach vorzeitig auszuzählen, würde mich die Feststellung einer NICHTIGEN BR-Wahl nicht wundern.

B
bolero

04.03.2010 um 21:28 Uhr

Ok, vielen Dank für die Hilfe, dann wird die Gerechtigkeit hoffentlich seinen Lauf nehmen!

R
rainerw

04.03.2010 um 22:22 Uhr

Aber auch nur wenn jemand fristgerecht klagt.

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