Erstellt am 25.10.2011 um 18:12 Uhr von Kölner
@Meerli
'Bei der monatlichen Personalplanung werden wir vor vollendete Tatsachen gestellt'
Dem Grunde nach kann sie planen, ihr seid - gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG und hinsichtlich ArbZG in der MB.
'sie gibt personelle Maßnahmen bekannt, ohne dass der BR informiert ist'
? Da müsstest Du genauer werden.
'und sie verbreitet Unwahrheiten'
Lügen. Was für Lügen sollen das denn sein?
'möchte nicht, dass die Mitarbeiter zum BR kommen'
Da ist doch mal ein Ansatz. Voraussetzungen: Diese Dinge sind so gesagt worden!
'Sie betont auch immer, dass alles mit der GL abgesprochen ist und macht damit die AN mundtot.'
Dann ist es am BR die AN aufzuklären.
Erstellt am 25.10.2011 um 18:28 Uhr von Meerli
Danke erstmal! Also hier genauer!
Personalplanung; wir bekommen die fertig gestellte Planung zum Kenntnisnehmen, die aber voller Fehler ist, MB heißt doch aber, dass dabei eine korrekte Aufstellung und der Betriebsablauf berücksichtigt sein müssen.
Personelle Maßnahmen, z.B. dass eine Praktikantin ab nächsten Mpnat als pädagogische Hilfskraft eingesetzt wird und vom vorhandenen Stundenvolumen der Kita bedient wird.
Unwahrheiten; nimmt sich einzelne MA zur Seite und behauptet, dass der BR vorhat die Leitung der Kita abzusetzen.
Erstellt am 25.10.2011 um 18:44 Uhr von gironimo
Nun - der Gang der Dinge sollte sein: Umgehend die Geschäftsleitung aufsuchen und mit ihr die Situation besprechen und Abhilfe einfordern. Deutlich machen, dass der BR bereit ist, seine Rechte durchzusetzen.
Erstellt am 25.10.2011 um 18:51 Uhr von Meerli
Unter was fällt nun das Ganze? Behinderung der Betriebsrattätigkeit und Störung des Betriebsfrieden? Worauf können wir uns genau beziehen, $ 87 Mitbestimmung bei Personalplanung? Sind noch unsicher, wäre gut, wenn wir nochmal nachlesen könnten. Aber trotzdem fühlen wir uns schon etwas besser nach den beiden Antworten! Danke!
Erstellt am 25.10.2011 um 19:12 Uhr von rainerw
Redest Du von Personalplanung im Rahmen des § 92 BetrVG, oder im Rahmen von Veränderten Anfangs-und Endzeiten der Arbeitnehmer nach § 87 Abs. 1 Nr.: 2 ?
Erstellt am 25.10.2011 um 19:28 Uhr von Meerli
Also etwas kompliziert. Jeden Monat variiert die Wochenarbeitszeit des pädagogischen Personals, angepasst dem monatlichen Personalbedarfs, berechnet auf Grundlage der angemeldeten Kinder und ihrer Betreuungszeit. Bisher haben die GL, der BR und die Fachberatung gemeinsam die Stunden verteilt. Nun sollen wir nicht mehr beteiligt werden, sondern nur noch Kenntnis erhalten, wer wieviel Wochenstunden arbeitet. Also, jeder hat einen AV mit variabler Arbeitszeit (von- bis), und die wurde dann afgefüllt mit den noch unverteilten Stunden, je nach Grundstundenzahl. Also nicht pauschal - alle arbeiten 30 Stunden, sondern jeder bekam Grundstunden und unverteilte Stunden, so dass eine Gleichbehandlung ersichtlich war.
War das in etwa verständlich, wie gesagt, etwas kompliziert.
Erstellt am 25.10.2011 um 19:45 Uhr von rainerw
Gehe biite noch mal zu Deiner Eingangsfrage zurück und nimm den Haken bei der 7 Antwort begrenzung raus. Wenn nicht müsstest Du einen neuen Thraed eröffnen.
Fallt ihr unter den sogenannten Tendenzbetrieb?
Erstellt am 25.10.2011 um 20:01 Uhr von Meerli
Danke, habe ich gemacht.
Nein, unter Tendenzbetriebe zählen wir nicht.
Erstellt am 25.10.2011 um 21:19 Uhr von rainerw
Was die Personalplanung der Praktikantin betrifft, so denke ich mal seit ihr außen vor; sofern ihre Beschäftigung nicht maßgeblichdie Arbeitsabläufe der weitern Belegschaft verändert. Was die Verteilung der Wochenarbeitszeit betrifft, sofern diese sich jedesmal verändern, da seit ihr gemäß § 87 Abs 1 Nr. : 2 in der Mitbestimmung. Jedoch nehmt euch zu Herzen das eure GL euer Ansprechpartner und Verhadlungspartner ist; sofern die Gl euch gegenüber nicht erklärt das er bestimmte Dinge einer Dritten Person zur Verhandlung überlässt. Macht dies auch deutlich im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit am Betriebsratskasten. Entweder sind solche Dinge von beiden Seiten unterschrieben, oder aber ihr müsstet euch mit eurem Arbeitgeber mal über § 23 BetrVG unterhalten. Kölners Antwort war da schon ganz Aussagekräftig.
Erstellt am 26.10.2011 um 08:02 Uhr von Meerli
Danke für eure Antworten, ich denke schon, dass uns das weiterhilft und wir uns gestärkt wieder in die Verhandlungen stürzen können.