Abwahl des BR- Vorsitzenden wegen Behinderung meiner BR-Tätigkeit
Abwahl des BR- Vorsitzenden wegen Behinderung meiner BR-Tätigkeit Hallo, unser BR-Vorsitzender ist seit 5 Jahren im BR und seit 3 Jahren Vorsitzender. Ich bin seit 2 Jahren im BR. Früh merkte ich, dass der Vorsitzende seine eigenen Gesetze hat und im Laufe der Zeit stellte ich fest, dass dieser immer wieder gegen das BetrVG verstieß. Ich mergelte dieses bei meinen anderen BR Kollegen an, fand aber kein Gehör, da von 11 BR Mitgliedern 6 zu ihm halten. Zum Vorfall. Ich war zur Schulung AR1, und rief unsere Sekretärin an, dass Sie mir ein Aushang von der Geschäftsführung der überall im Betrieb sichtbar für alle Mitarbeiter aushängt zum Hotel zu faxen weil ich dieses Schreiben für die Schulung brauchte. Da ich nach 4 Stunden immer noch nichts vom Schreiben gehört hatte, rief ich noch mal die Sekretärin an, diese sagte mir, dass der Vorsitzende es Ihr verboten habe, mir das Schreiben der Geschäftsführung zu faxen. Diese Vorgehensweise sehe ich als Behinderung meiner BR-Tätigkeit an. Meine weitere Vorgehensweise ist, eine Abwahl des Vorsitzenden zu beantragen. Da ich noch relative neu bin, bin ich mir natürlich auch nicht 100%tig sicher, ob ich da im Recht bin, habe ich folgende Fragen an Euch: 1.) Liegt hier wirklich ein Verstoß vor? Wenn ja, gehe ich mal davon aus, dass ich bei der Abstimmung zur Abwahl nicht durchkomme. 2.) Machen sich die anderen BR Mitglieder angreifbar, wenn Sie trotz Ihre wissen des Verstoßes, weiter für den Vorsitzenden sind, bzw gegen eine Abwahl stimmen?
Vielen Dank für Eure Antworten!!! Bei diesem Schreiben, handelt es sich um eine Dementierung eines Presseberichtes durch die Geschäftsführung bezüglich der Schließung unserer Firma. Diese Mitteilung ging auch über die Radiosender. Die Sekretärin ist kein BR Mitglied Vergessen hatte ich dieses Schreiben nicht, es ergab sich aus Fragen während des Seminars.
AR1:Grundsätze des Arbeitsrechts Anspruchsgrundlagen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Anbahnung von Arbeitsverhältnissen Besondere Arbeitnehmergruppen - Überblick Begründung des Arbeitsverhältnisses - der Arbeitsvertrag Arbeitgeberpflichten aus dem Arbeitsvertag Arbeitnehmerpflichten aus dem Arbeitsvertrag Arbeitsvergütung Arbeitszeit
Community-Antworten (2)
16.06.2012 um 13:35 Uhr
@Zeuss, um eine Abwahl des BRV zu veranstalten braucht es KEINEN Grund! Aber die Mehrheit, die wär dann schon notwendig. Wobei ich mich frage, was ein Schreiben der GL, das BETRIEBSINTERN (!) aushängt, auf einem Seminar zu suchen hat. Hast du mit deinem BRV darüber gesprochen, warum er damit nicht einverstanden war?
16.06.2012 um 14:22 Uhr
Die Entscheidung des BRV betreffend des Schreibens stellt KEINE Behinderung des BR dar. Wenn Du "vergessliche" bist kann doch der BRV nichts dafür. Die Sekretärin hätte sofern sie BRM ist also solche nicht auf den BRV hören müssen, sie durfte es aber, da nicht verboten. Wenn aber die Sekretärin kein Mitglied des BR ist, der BRV aber rechtlich ihr Vorgesetzter kann er ihr in dieser Funktion Weiseungen betreffend der Arbeit erteilen welche sie befolgen muss. Sie ist aber auch die Sekretärin aller BRM kann also als solche auch von ALLEN in Anspruch genommen werden.
Da Du dich ja offenbar mit dem BetrVG auskennst solltest Du wissen, der BRV ist nicht Chef des BR also auch nicht weiseungsberechtigt.
Vom AG herausgegebene betriebsinterne Infos, darf auch ein BRM nicht einfach nach außen tragen.
Wie ggf. eine Abwahl/Neuwahl des BRV möglich ist steht im BetrVG. Aber auch hier gilt, jedes BRM darf handeln wie es möchte. Es kann sich hier auch nicht eines Verstoßes gegen das BetrVG schuldig machen. Auch nicht wenn sie wissen der BRV handelt rechtswidrig.
Was hast Du denn auf dem Seminar AR1 gelernt???
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